Pfändung Krankengeld / Krankentagegeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cori1985
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#1

18.12.2007, 11:35

Hallo zusammen,

habe hier eine eilige Sache und komme leider nicht weiter. Mein Chef hat mir folgende E-Mail geschickt:

"Bitte prüfen, ob es für die Pfändbarkeit eine Rolle spielt, ob Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt wird."

Die Sache eilt ziemlich. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!?!?

Danke.

Corinna
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Cori1985
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#3

18.12.2007, 11:42

Was ich vielleicht noch dazu schreiben sollte: Mein Chef hat mir per E-Mail ein Dokument übermittelt. Darin schreibt uns eine Frau "Es verwundert mich nur sehr, dass Sie irrtümlich annehmen, dass das Einkommen meines Ehemannes dem Pfändungsschutz unterliegt. Es handelt sich hierbei um Krankentagegeld, nicht um Krankengeld."

Auf diese E-Mail bezog sich die eigentliche Frage meines Chefs
Ernie

#4

18.12.2007, 12:09

Krankengeld wird von der Krankenkasse als Lohnersatzleistung bei längerfristiger Erkrankung (mehr als 6 Wochen) geleistet und ist wie Arbeitseinkommen pfändbar.

Krankentageld müsste meines Erachtens nach eine Versicherungsleistung sind, aber so ganz ohne meinen Stöber, den ich leider vergessen habe, mit in den Urlaub zu nehmen, muss ich echt passen!
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wissensdurst
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#5

01.12.2008, 09:53

Wir haben hier die Situation, dass die AN einen halben Monat gearbeitet hat, also Lohn gezahlt bekam und die andere Hälfte Krankengeld erhalten hat. Kann man jetzt diese beiden Einkünfte zusammenrechnen und daraus den pfändbaren Betrag nehmen?
Ernie

#6

01.12.2008, 10:36

Nein, denn hier wird der Lohn bzw. die Lohnersatzleistung kalendertäglich abgerechnet, so dass eine Zusammenrechnung nicht erfolgen kann.

Eine Zusammenrechnung mehrerer Einkommen funktioniert nur, wenn diese nebeneinander, quasi für den gleichen Zeitraum, gezahlt werden.
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wissensdurst
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#7

01.12.2008, 11:12

Das ist ja fies. Wenn die Dame den ganzen Monat gearbeitet hätte und genausoviel verdient, dann wäre was pfändbar, ist sie den halben Monat krank und kriegt Krankengeld, ist nichts pfändbar!?
Ernie

#8

01.12.2008, 11:14

In diesem Fall machst Du einen Pfüb in beide "Einkommen", so kann Dir nichts entgehen.

Es gibt jedoch Arbeitgeber, die während der Dauer der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse eine Aufstockung leisten. In diesem Fall muss eine Zusammenrechnung erfolgen.

Weißt Du denn, ob der Arbeitgeber eine "Aufstockung" gezahlt hat?
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wissensdurst
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#9

01.12.2008, 11:19

Nein, hat er nicht.

Das mit dem Pfüb ist in meinem Fall Quatsch, weil es sich um eine Schuldnerin im Insolvenzverfahren handelt. Wir sind Insolvenzverwalter und dürfen von vornherein den pfändbaren Betrag einnehmen. Ich dachte halt, weil das Krankengeld ja anstelle des Einkommens gezahlt wird, dass es auch wie das Einkommen behandelt wird und mit dem zusammengerechnet werden kann.
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