Schuldner-Namensvetter ausschließen und Datenschutz wahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

21.05.2024, 15:57

Ich habe hier eine ZV-Sache, die schon über 10 Jahre läuft, regelmäßig wurde die VAK abgegeben. Nun habe ich beim zuständigen Insolvenzgericht eine Schuldnerin mit diesem Vor- und Nachnamen + Geburtsdatum gefunden, allerdings weicht die Anschrift und der Geburtsname ab. Dass die Schuldnerin ein Dorf weiterzieht, kann ja durchaus passiert sein. Was mich stutzig macht, sind die unterschiedlichen Angaben beim Mädchennamen. Aber es ist ja nicht auszuschließen, dass da ein Fehler passiert ist. Ich würde daher gerne den Insolvenzverwalter kontaktieren und weitere persönliche Angaben (erlernter Beruf, Name und Geburtsdatum der Tochter und des - evtl. ehemaligen - Ehemannes) abgleichen, um einerseits sicherzugehen, dass da keine Verwechslung vorliegt, andererseits aber auch nicht eine Forderungsanmeldung unterlassen wird. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich evtl. einen Datenschutzverstoß begehe, wenn ich schon im ersten Schreiben persönliche Angaben zu der hiesigen Schuldnerin an den Insolvenzverwalter weitergebe. Wie würdet Ihr hier vorgehen?
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Adora Belle
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#2

21.05.2024, 16:09

Ich würde das genau so dem IV mitteilen. Das dürfte unter berechtigtes Interesse fallen.
Pitt
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#3

21.05.2024, 16:11

Danke für die schnelle Antwort!
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