Die Beklagten haben eine vollstreckbare Ausfertigung eines KfB (Klage wurde abgewiesen).
Die rechtspflegende Person beim zuständigen AG für die Zwvs weigert sich diese dem GV weiterzuleiten, weil
Kfb vom ____ hat das Urteil vom ____ zur Grundlage. Dieser zugrundliegende Titel ist nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Da der KfB dem zugrundliegenden Urteil folgt, ist Sicherheitsleistung oder Rechtskraft bzgl. des zugrundliegenden Urteils nachzuweisen.
Kann jemand von Euch dem Dipl. Rechtspfleger (ist ein Mann) oder mir bitte vom Kabel runterhelfen?
Was übersehe ich? Warum braucht es einer Rechtskraft des Urteils, wenn ich aus einer vollstreckbaren Ausfertigung eines KfBs vollstrecken will?
Merci & habt einen sonnigen Dienstag ☀