Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

18.04.2024, 11:30

Wir haben eine Bankverbindung von der Berliner Volksbank, dass den Eheleuten A (Gläubiger) und B (Schuldner) gehört. Diese kann wohl nicht von nur einer Person aufgelöst werden.
A und B sind inzwischen verstorben und wir vertreten die Erben von A. Gegen B liegt ein KFB vor. B lebt aber in der Schweiz.

Kann ich jetzt das Konto bei der Berliner Volksbank pfänden und wenn ja, wie? Zuständiges Gericht ist doch der Wohnsitz des Schuldners, dieser lebt aber in der Schweiz. Das Betreibungsverfahren extra durchzuführen, obwohl es hier ein Konto gibt......ist das notwendig?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

18.04.2024, 12:08

Meiner Meinung nach gilt in solchen Fällen der besondere Gerichtsstand des Vermögens und damit wäre das Vollstreckungsgericht das, welches für die Berliner Volksbank zuständig ist.
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pitz
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#3

18.04.2024, 12:09

Ich bin verwirrt. Erst schreibst du, dass "A und B (...) inzwischen verstorben" sind und zwei Sätze später, dass "B (...) aber in der Schweiz" lebt. :augenreib
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Muschel
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#4

18.04.2024, 12:14

pitz hat geschrieben:
18.04.2024, 12:09
Ich bin verwirrt. Erst schreibst du, dass "A und B (...) inzwischen verstorben" sind und zwei Sätze später, dass "B (...) aber in der Schweiz" lebt. :augenreib
Sorry, meinte den Erben des verstorbenen B :vogel
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Muschel
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#5

18.04.2024, 12:15

Anahid hat geschrieben:
18.04.2024, 12:08
Meiner Meinung nach gilt in solchen Fällen der besondere Gerichtsstand des Vermögens und damit wäre das Vollstreckungsgericht das, welches für die Berliner Volksbank zuständig ist.
Danke dir, habe das auch bei einem Rechtspflegerforum gelesen und werde es so versuchen. Mal schauen ob das klappt.
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