Hallo,
ich habe vor etwa einem Monat einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft bei der Gerichtsvollzieherstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt. Leider habe ich bis heute keine Antwort hierauf erhalten.
Nun meine Frage: Ist es normal, dass hier so lange keine Antwort kommt oder sollte ich nochmal dort hinschreiben und nach Sachstand fragen? Wie lange dauert so etwas in der Regel?
Danke für eure Antworten und liebe Grüße Jenny
Verfahren nach dem Antrag auf Abnahme der VA
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Guten Morgen,
also ein Monat ist es jetzt nicht gerade lange warten... Wir legen unsere WVs mindestens auf 6 Wochen.
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Guten Morgen,jaaeenniiee hat geschrieben: ↑28.08.2023, 08:18Nun meine Frage: Ist es normal, dass hier so lange keine Antwort kommt oder sollte ich nochmal dort hinschreiben und nach Sachstand fragen? Wie lange dauert so etwas in der Regel?
wir haben manchmal bis zu 9 Wochen gewartet, dies lag vor allem daran, dass d. Schuldner nie angetroffen werden konnte, sodass hier ein Beschluss zur ZV in den Nachtstunden erwirkt werden musste (22 Uhr - 6 Uhr). Der Schuldner konnte sodann um kurz nach 4 Uhr angetroffen werden.
Wenn du den Stand des ZV-Verfahrens wissen möchtest: Schriftsatz an GVZ m. d. B. u. Sachstandsmitteilung.
Viel Erfolg.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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1 Monat ist eigentlich nichts. Jetzt in den Ferien hatten auch viele Urlaub. Würde noch bischn warten und mir dann vom Vollstreckungsgericht den Namen holen und mal nachfragen. Habe hier etliches was schon über 1 Monat liegt obwohl ich die GVZ meist direkt anschreibe
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Ich habe aktuell auch einen Fall, wo ich 6 Wochen gewartet habe, nur um dann zu erfahren, dass der zuständige GV keinen Auftrag erhalten hat. Mein Antrag ist also in den Weiten des beA verschwunden.
Musste dann einen neuen Antrag stellen und hab direkt den Original-Titel zum zuständigen GV inklusive Kopie unseres Auftrags geschickt. Dann mussten wir nochmal min. 4 Wochen warten bis eine Antwort kam.
Auch der Erlass des Haftbefehls hat lange gedauert und ist auch statt zum GV direkt (wie beantragt) zu uns geschickt worden. Und nun ist der GV 3 Wochen in Urlaub, hat aber vorher noch - um mich zu verwirren - eine weitere identische Rechnung nur mit anderem Aktenzeichen geschickt. Das zu klären, muss nun warten, da ich ab Freitag auch für 3 Wochen in Urlaub bin.
Unsere Mandanten fragen schon gar nicht mehr wie der Stand ist...
Musste dann einen neuen Antrag stellen und hab direkt den Original-Titel zum zuständigen GV inklusive Kopie unseres Auftrags geschickt. Dann mussten wir nochmal min. 4 Wochen warten bis eine Antwort kam.
Auch der Erlass des Haftbefehls hat lange gedauert und ist auch statt zum GV direkt (wie beantragt) zu uns geschickt worden. Und nun ist der GV 3 Wochen in Urlaub, hat aber vorher noch - um mich zu verwirren - eine weitere identische Rechnung nur mit anderem Aktenzeichen geschickt. Das zu klären, muss nun warten, da ich ab Freitag auch für 3 Wochen in Urlaub bin.
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Wenn ich solche Anträge stelle, bin ich extrem verwundert, wenn ich binnen 1 Monats schon was vom GV höre. Hier sind die Norm knapp 2 Monate.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück