Hallo,
hier mal eine vielleicht blöde Frage
Muss ich bei einem Versäumnisurteil ein Rechtskraftattest einholen? Ist vorläufig vollstreckbar.
Danke für Eure Hilfe
LG
Emilia
Rechtskraftattest VU
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Nein. Bei einem VU gehe ich nicht davon aus, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde. Sollte dies allerdings der Fall sein, dann brauchst Du, um eine uneingeschränkte Vollstreckung durchführen zu können, die Rechtskraftbescheinigung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich dank Dir. habe noch einmal in meinen schlauen Büchern geschaut.
VU ist zu behandeln wie VB, also kein Rechtskraftattest nötig.
Schönen Nachmittag noch und nochmals danke
LG
Emilia
VU ist zu behandeln wie VB, also kein Rechtskraftattest nötig.
Schönen Nachmittag noch und nochmals danke
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Emilia
:thx
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Darf ich das Thema mal kurz hochschieben ?
Das VU ist zu behandeln wie ein VB - also ohne Rechtskraftvermerk.
Aber was ist mit dem 2. VU, was nach Einspruch gegen VB ergangen ist und gegen das lt. Rechtsbehelfsbelehrung Berufung möglich ist ?
Brauch ich hier jetzt das Rechtskraftzeugnis (-bescheinigung), und füge VB + 2. VU der ZV bei ?`
Danke für die Antworten
Das VU ist zu behandeln wie ein VB - also ohne Rechtskraftvermerk.
Aber was ist mit dem 2. VU, was nach Einspruch gegen VB ergangen ist und gegen das lt. Rechtsbehelfsbelehrung Berufung möglich ist ?
Brauch ich hier jetzt das Rechtskraftzeugnis (-bescheinigung), und füge VB + 2. VU der ZV bei ?`
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Weiterhin gilt: Solange in dem Urteil nicht steht, dass eine Sicherheitsleistung für die Vollstreckung zu erbringen ist, benötigt man nie ein Rechtskraftzeugnis. Das Rechtskraftzeugnis dient ja nur dazu, ohne Sicherheitsleistung ganz normal vollstrecken zu können.
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Danke @Anahid.
Aber muss ich für die ZV nicht nachweisen, dass keine Berufung gegen das 2. VU eingelegt wurde ?
Reicht wirklich bei der ZV nur den VB mitzuschicken ?
Sorry für die evtl. dumme Frage
Aber muss ich für die ZV nicht nachweisen, dass keine Berufung gegen das 2. VU eingelegt wurde ?
Reicht wirklich bei der ZV nur den VB mitzuschicken ?
Sorry für die evtl. dumme Frage
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Richtig. Im VU steht mit Sicherheit, dass der VB aufrecht erhalten bleibt und das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Solange da nicht steht, dass der Kläger eine Sicherheitsleistung zu leisten hat, kannst Du einfach ganz normal aus dem VB vollstrecken.
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Hallo liebes Forum, ist habe hierzu auch eine Verständnisfrage.
VU ist ergangen, dann Einspruch, jetzt Urteil. Das VU bleibt aufrechterhalten.
Beklagter trägt die weiteren Kosten. Vorläufig vollstreckbar nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %.
Welche Bedeutung hat diese Sicherheitsleistung, warum wird diese aufgenommen? Und muss ich diese immer leisten? Rechtsbehelfsbelehrung ist keine dabei
VU ist ergangen, dann Einspruch, jetzt Urteil. Das VU bleibt aufrechterhalten.
Beklagter trägt die weiteren Kosten. Vorläufig vollstreckbar nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %.
Welche Bedeutung hat diese Sicherheitsleistung, warum wird diese aufgenommen? Und muss ich diese immer leisten? Rechtsbehelfsbelehrung ist keine dabei
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Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden und solange ist es nur vorläufig vollstreckbar, da noch nicht rechtskräftig. Willst du also vor Eintritt der Rechtskraft vollstrecken, muss die Sicherheit geleistet werden.