Problem Pfändung von Wertpapieren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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deheini123
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#1

23.05.2013, 12:38

Unser Mandant hat eine Forderung gegen eine Firma HF ca. 80.000,-- € und selbst eine Pfändung gegenüber der Bank ausgebracht. Der PFÜB wurde vom AG erlassen und zugestellt. Jetzt stellt sich der Drittschuldner (Bank) quer.

DS teilt mit, dass sie nach juristischer Prüfung finden, dass der PFÜB erhebliche Mängel aufweist (das die gepfändete Forderung nicht hinrechend bezeichend ist und zu Depot-Anspüchen nicht ausreichend bestimmt sowie die beantragte Form der Verwertung bzgl. vinkulierten Namensaktien unzutreffen sei) und haben gegen den PFÜB Erinnerung eingelegt.

Beim PFÜB wurde zu Anspruch A und bei (zugleich wird angeordnet ...) alles angekreuzt und noch ein handschriftlicher Zusatz vinkulierte Namensaktien eingetragen.

Beschluss des Amtsgerichts: Die Erinnerung der Drittschuldnerin gegen den PFÜB wird zurückgewiesen. Dann hat DS noch Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und das Landgericht hat erneut entschieden, dass die sofortige Beschwerde auf Kosten der Drittschuldnerin unzulässig verworfen wird.

Mandantin bittet erneut um Auszahlung und Verwerrtung der Aktien und DS schreibt zurück: wir können dem nicht entsprechen, da insoweit die Pfändung in Leere geht und beziehen sich auf die Beschlüsse des AG und des LG.

Versteht ich hier was falsch oder wie :oops: ?! Was kann Partei denn noch tun?
deheini123
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#2

29.05.2013, 10:15

Es handels sich bei dem Wertpapierdepot um eine Sammelverwahrung (§ 5 DepotG - Eigentümer=Bank, Schulner=Miteigentümer).

Wie kann ich jetzt die Auflösung veranlassen? Hat jemand ein Muster für mich?
:wink2
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Fräulein Fi
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#3

29.05.2013, 10:51

was habt ihr denn genau gepfändet?
bei Wertpapieren in der Sammelverwahrung ist der Schuldner Miteigentümer nach Bruchteilen und hat Anspruch auf Auslieferung von Wertpapieren in Höhe des Nennbetrages.
Wurde der Auslieferungsanspruch mit gepfändet?

Dann Herausgabe durch GV vollstrecken 847 ZPO, Verwertung erfolgt durch GV.

:wink1
deheini123
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#4

29.05.2013, 11:07

Unser Mandant hat eine Pfändung bei der Bank des Schuldners ausgebracht und unter Anspruch A und bei (zugleich wird angeordnet ...) alles angekreuzt und noch ein handschriftlicher Zusatz vinkulierte Namensaktien.

Jetzt muss ich noch, da es sich bei dem Wertpapiersdepot um eine Sammelverwahrung handelt eine neue Pfändung ausbringen.

Auslieferungsanspruch ? Steht das mit im PFÜB?
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#5

29.05.2013, 11:26

ok, wenn Du neu pfändest, dann auf jeden Fall den Auslieferungsanspruch mitpfänden. Im neuen Formular gibt es das nicht, deshalb müsstsest Du selbt formulieren (und hoffen, dass keine Monierung kommt...)
Pfändung des Miteigentumsanteils am Sammelbestand, Pfändung des Anspruchs auf Auslieferung und auf Zahlung von Wertpapiererträgen; Anordnung, dass die Wertpapiere mit allen dazugehörigen Scheinen an einen vom Gläubiger zu beauftragenden GV herauszugeben sind.

viel Erfolg!
deheini123
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#6

29.05.2013, 12:06

Vielen lieben Dank ich versuchs dann mal. :thx
deheini123
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#7

25.09.2013, 08:46

Habe einen neuen PFÜB ausgebracht, dieser wurde von der Bank (DS) anerkannt mit dem Hinweis, dass eine Verwertung durch Herausgabe entspr. effektiver Stücke nicht erfolgen kann, da es sich bei der Sammelverwahrung befindl. Wertpapieren um stücklose Wertp. handelt. Die Verwertung ist gem. § 844 ZPO anderweitig durchzuführen.

Jetzt hat uns die Bank angeboten die Aktien auf unseren Mandanten zu übertragen. Die Bank teilt mit, dass nunmehr ein entsprechener Beschluss bei Gericht beantragt werden muss, bevor die Gremien der Bank über die Übertragung entscheiden können.

Habe schon mit dem Rechtspfleger vom Gericht telefoniert und er teilte mir mit, dass er ehrlich gesagt keine Ahnung hat, welcher Antrag hier jetzt gestellt werden müsste. Mit der Pfändung von vinkulierten Namensaktien kennt sich hier keiner aus nicht mal das Gericht und im Internet finde ich auch nichts brachbares. Alle sind mit dieser Angelegenheit total überfordert.

Ich bitte um Eure Hilfe.
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tweety79
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#8

17.03.2020, 13:00

Hallo deheini123,

hast Du für Deinen Fall eine Lösung gefunden??? Ich stehe nämlich gerade vor dem gleichen Problem. Der entsprechende Pfüb mit den erforderlichen Pfändungen und Anordnungen ist erlassen und nun soll ich das im Depot befindliche Geld für unseren Mandanten "rausziehen"... es handelt sich hier um sage und schreibe 173 EUR. Ich weiß gar nicht, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt... :kopfkratz

Viele Grüße
tweety79
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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