ZV wegen Herausgabe eines Fotos
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Eine Herausgabevollstreckung kannst Du ja nur betreiben hinsichtlich Sachen, die bereits existieren. Das ist hier aber ja nicht der Fall. Das Foto muss ja erst erstellt werden und der Bericht auch. Also hast Du eine unvertretbare Handlung und musst nach § 888 ZPO Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Nein, ich hab Dir doch oben schon gesagt, dass eine Herausgabevollstreckung nicht möglich ist, da Foto und Bericht noch gar nicht existieren. Du musst über Zwangsmittel (Zwangsgeld/Zwangshaft, §35 FamFG) vollstrecken.