Pfändung der Kontoauszüge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1

18.02.2019, 14:16

Hallo miteinander,

ich habe einen PfüB erwirkt, wonach der Schuldner uns Kontoauszüge zu zwei Konten regelmäßig überlassen muss - macht er natürlich nicht. In meinem Vollstreckungsauftrag habe ich - neben weiteren Aufträgen - die GVZin mit der Pfändung von körperlichen Sachen beauftragt und hierzu unter K5 im Formular genauestens beschrieben, welche Kontoauszüge zu welchem Konto aufgrund welchen PfüBs ich haben möchte.

Gepfändet hat sie die Kontoauszüge nicht und schreibt mir nun zu meiner diesbezüglichen Nachfrage: "Eine Pfändung von Kontoauszügen wäre mir auch dann nicht möglich gewesen, da ich diese nicht verwerten kann und Kontoauszüge keine pfändbare Habe darstellen". Das sehe ich natürlich anderes, denn wie soll ich sonst an die Auszüge kommen? Diese dienen doch der Informationsbeschaffung und sind daher m.E. deshalb auch pfändbar :kopfkratz

Ich habe in der Sache so unglaubliche Schwierigkeiten - das ist jetzt die 3. Vollstreckungshandlung, die einfach nicht vorgenommen wird! Ich hab ja Verständnis für die Überlastung, aber mir sind in der Sache mangels Schnelligkeit der GVZin schon € 38.000,00 durch die Lappen gegangen und nun geht das bei den nächsten Aufträgen weiter?

Hat jemand von Euch sich vom Schuldner schon einmal die Kontoauszüge geholt und wenn ja, wie habt Ihr das gemacht?

Vielen Dank und viele Grüße!
ReLo
samsara
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#2

18.02.2019, 14:22

Du musst einen Zwangsvollstreckungsauftrag nach § 883 ZPO erteilen (geht formlos).

Sh. auch z.B. hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 39528.html

oder hier: viewtopic.php?f=41&t=81183&start=10
ReLo
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#3

18.02.2019, 14:31

Aha, vielen lieben Dank! Dann auf ein Neues... :-)
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