Hallo zusammen,
heute ist Tag der fiesen Vollstreckungsakten
Ich habe hier einen Schuldner, der aufgrund deliktischer unerlaubter Handlungen Gelder veruntreut hat. Die üblichen Dinge wie Kontopfändung, Rentenpfändung (er ist nicht mehr berufstätig) etc. laufen ins Leere, da andere schneller waren und die Schulden zu seinen Lebzeiten eh nicht davon getilgt werden können. Wir sind mit einer Zwangssicherungshypothek schon im Grundbuch (auf seiner Hälfte). Da unsere Mandantin aufgrund der Handlung des Schuldners selbst quasi unterhalb der Existenzgrenze leben muss, ist es für sie unmöglich, die Kosten für das Verkehrswertgutachten aufzubringen - auch uns hat sie nicht mehr bezahlen können, so dass allein unsere offenen Gebühren schon zu ausgefalleneren Vollstreckungstaten drängen...
In der Urteilsbegründung aus seinem Strafverfahren habe ich aber nun Interessantes über seine Ehefrau erfahren. Sie ist - bei vollen Bezügen (!) im Vorruhestand und hat als Regierungsamtsfrau gearbeitet. Nun frag ich mich, wie ich da den ihm zustehenden Ehegattenunterhalt pfänden kann. Hat das schon einmal jemand von Euch gemacht, wenn das Paar noch verheiratet ist? Ich habe ja keinen Unterhaltstitel...
Vielen Dank! ReLo
Pfändung in Einkommen Ehefrau des Schuldners
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Anspruch auf Unterhalt besteht materiell-rechtlich nach meiner Erinnerung nur, wenn die Eheleute getrennt sind.
Während der Ehe besteht aber ein Anspruch auf Taschengeld und der ist pfändbar.
Du schreibst, dass andere schneller mit Rentenpfändung waren. Sind alle Pfändungen nach § 850f II ZPO ergangen?
Kann man für die Kosten des Verkehrswertgutachtens vielleicht PKH für eure Mandantin beantragen? Ist nur eine Idee von mir, ob das tatsächlich geht, weiß ich nicht.
Während der Ehe besteht aber ein Anspruch auf Taschengeld und der ist pfändbar.
Du schreibst, dass andere schneller mit Rentenpfändung waren. Sind alle Pfändungen nach § 850f II ZPO ergangen?
Kann man für die Kosten des Verkehrswertgutachtens vielleicht PKH für eure Mandantin beantragen? Ist nur eine Idee von mir, ob das tatsächlich geht, weiß ich nicht.
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Die PKH-Frage habe ich hier auch schon ins Forum gestellt, aber leider noch keine Antwort bekommen. Ich mach das einfach mal und zur Not kassiere ich eine Ablehnung. Wie bekomme ich heraus, ob die anderen Pfändungen nach § 850f II ZPO ergangen sind? Wir reden von schnelleren Pfändungen in Höhe von mehreren tausend €... Unsere Forderung ist in ähnlicher Höhe
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Der Taschengeldanspruch wäre doch nur pfändbar, wenn die Ehefrau Eurem Schuldner zum Unterhalt verpflichtet ist. Wenn er aber Rente in entsprechender Höhe erhält, dürfte die Unterhaltspflicht der Ehefrau wegfallen.
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Bei dem Drittschuldner nachfragen. Ich hatte schon mal einen Drittschuldner, der Pfändung nach § 850f II ZPO übersehen hatte. Nach meiner Nachfrage haben wir dann wenigstens die Differenz zwischen dem Betrag nach § 850f und § 850c erhalten (die anderen Gläubiger hatten nur "normale" Forderungen).
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Schau mal hier:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... den-f88122
Ansonsten stimme ich den Gedanken von Samsara zu. An die eigene Rente habe ich nicht gedacht.
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Die Höhe seiner Rente im Vergleich zu der Rente seiner Frau spielt nur dann eine Rolle, wenn seine Rente so gering ist, dass er davon seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und sie ihm deshalb zum Unterhalt verpflichtet wäre. Sonst ist der Unterschied egal.
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Hmmm, das mit dem Bestreiten des Lebensunterhaltes ist ja von außen schwer bis fast gar nicht zu beurteilen, oder? Zumindest ist die Rente so hoch, dass sie über der Pfändungsgrenze liegt, aber mehr weiß ich über sie leider auch nicht...