Danke icerose, ich hab langsam an mir gezweifelt.
Ich denke, dass es hier einfach allgemein an Praxiserfahrung fehlt, da es ja auch nur auf den VB bezogen ist und auf sonst keinen Titel. Schade, dass sich hier keiner rumtreibt, der schon in der Praxis Erfahrung damit gesammelt hat.
ZV-Auftrag elektronisch einreichen
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Gern - dafür sind wir da. Wenn alles klappt, bekomme ich in gut zwei Wochen einen VB. Damit könnte ich das ja glatt mal testen.Crydea hat geschrieben: ↑14.11.2018, 14:26Danke icerose, ich hab langsam an mir gezweifelt.
Ich denke, dass es hier einfach allgemein an Praxiserfahrung fehlt, da es ja auch nur auf den VB bezogen ist und auf sonst keinen Titel. Schade, dass sich hier keiner rumtreibt, der schon in der Praxis Erfahrung damit gesammelt hat.
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Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.icerose hat geschrieben: ↑14.11.2018, 14:20Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt?H.Stummeyer hat geschrieben: ↑14.11.2018, 13:27Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.
Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?
@Crydea: das siehst du ganz richtig.
Wie gesagt, der Gerichtsvollzieher kann das Original anfordern. Dies kann u. U. dann nicht vorgelegt werden, da es sich noch beim Vollstreckungsgericht befindet.
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H.Stummeyer hat geschrieben: ↑14.11.2018, 15:31Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.icerose hat geschrieben: ↑14.11.2018, 14:20Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt?H.Stummeyer hat geschrieben: ↑14.11.2018, 13:27Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.
Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?
@Crydea: das siehst du ganz richtig.
Der VB muss doch aber dem GVZ nur auf dessen audrückliches Verlangen im Original übersandt werden Oo
Also ich sehe kein Problem darin, den Auftrag elektronisch einzureichen und den VB als Scan beizufügen, während dieser sich tatsächlich noch woanders befindet, ich aber auf absehbare Zeit damit rechne, das Original wieder bei der Akte zu haben.
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genau so seh ich das auch - wie gesagt, ich werd es die Tage mal probieren.Crydea hat geschrieben: ↑14.11.2018, 15:35H.Stummeyer hat geschrieben: ↑14.11.2018, 15:31Eben. Er liegt nicht vor, da er sich beim Vollstreckungsgericht befindet.icerose hat geschrieben: ↑14.11.2018, 14:20Wer hat denn gesagt, dass der VB nicht vorliegt?H.Stummeyer hat geschrieben: ↑14.11.2018, 13:27Der VB muss als Kopie zunächst beigefügt werden. Dies geht aber wohl nicht, da er nicht vorliegt.
Auf Anforderung des Gerichtsvollziehers muss der Original-VB ebenfalls vorgelegt werden.
Oben steht doch, dass sich der VB gerade beim Vollstreckungsgericht wegen Pfüb-Erlass befindet. Hab ich da was überlesen?
@Crydea: das siehst du ganz richtig.
Der VB muss doch aber dem GVZ nur auf dessen audrückliches Verlangen im Original übersandt werden Oo
Also ich sehe kein Problem darin, den Auftrag elektronisch einzureichen und den VB als Scan beizufügen, während dieser sich tatsächlich noch woanders befindet, ich aber auf absehbare Zeit damit rechne, das Original wieder bei der Akte zu haben.
Und hier berichten.
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An wen schickt ihr dann den ZV-Auftrag? Ermittelt ihr selbst den zuständigen GVZ oder übers zuständige Vollstreckungsgericht?
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Also ich nehme immer das Vollstreckungsgericht, es sei denn, ich weiß sicher, dass der zuständige GVZ gerade nicht im Urlaub ist.
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Würde auch eher über die Verteilerstelle gehen. Du kannst auch vorher beo Gericht prüfen, ob dort per beA eingereicht werden darf.
In ganz dringenden Fällen rufe ich vorher beim AG an und kläre ab, ob der GVZ im Dienst ist den ich brauche
LG
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