Hallo,
ich habe hier einen Schuldner, der nie zu Hause anzutreffen ist und auf Schreiben der Gerichtsvollzieherin nicht reagiert.
Jetzt habe ich den Arbeitgeber herausgefunden, allerdings geben die keine Drittschuldnerauskunft ab.
Kann ich jetzt die Gerichtsvollzieherin bitten, mal beim Arbeitgeber vorbeizufahren, damit sie dort die Vermögensauskunft abnimmt? Allerdings wäre dies auch in einem anderen Bezirk.
VA während der Arbeit abnehmen lassen
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1968
- Registriert: 07.01.2008, 15:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Allgäu
Und wenn Du dort direkt eine Pfändung machst? Dann müssen sie ja Auskunft gebenkatuscha hat geschrieben:Jetzt habe ich den Arbeitgeber herausgefunden, allerdings geben die keine Drittschuldnerauskunft ab.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1968
- Registriert: 07.01.2008, 15:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Allgäu
Keine Ahnung.. vielleicht nochmal mit Androhung einer Drittschuldnerklage versuchen *schulterzuck*
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
mit nem Haftbefehl müsste es eigentlich gehen. Hab ich aber noch nie versucht!
Schon mal angerufen? Wir hatten sowas auch mal. Der Arbeitgeber war schlicht und ergreifend überfordert und wusste überhaupt nicht mehr was er tun soll.
Schon mal angerufen? Wir hatten sowas auch mal. Der Arbeitgeber war schlicht und ergreifend überfordert und wusste überhaupt nicht mehr was er tun soll.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3300
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Zur Abnahme der EV/Vermögensauskunft am Arbeitsplatz gibt es ein Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az. I ZB 80/07. Theoretisch ist das wohl möglich, zuständig wäre dann der GVZ am Geschäftssitz des Drittschuldners. Die Frage ist, wie praktikabel dieser Weg ist, denn ein paar Haken gibt es da schon. Muss der Arbeitgeber den GVZ während der regulären Arbeitszeit zum Arbeitnehmer vorlassen oder kann er auch sagen, dass soll der Arbeitnehmer mal schön nach Feierabend erledigen? Muss der Arbeitgeber dem GVZ überhaupt Zugang zum Geschäftslokal gewähren? Was ist, wenn der Arbeitnehmer sagt, dass er die zur Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen/Informationen zu Hause hat oder er die Abgabe der Vermögensauskunft schlicht verweigert?
Eine Alternative wäre - neben dem von sanvic vorgeschlagenen Anruf beim Arbeitgeber für eine letzten Versuch ihn freiwillig zur Drittschuldnerauskunft zu bewegen - die direkte gerichtliche Geltendmachung (per Klage oder MB) gegen den Drittschuldner. Wenn der Drittschuldner innerhalb der 2-Wochen-Frist keine Drittschuldnererklärung abgibt, dann gilt der gepfändete Anspruch als zugestanden. Die Kosten eines solche Prozesses könnten dann als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gem. § 788 ZPO festgesetzt werden.
Eine Alternative wäre - neben dem von sanvic vorgeschlagenen Anruf beim Arbeitgeber für eine letzten Versuch ihn freiwillig zur Drittschuldnerauskunft zu bewegen - die direkte gerichtliche Geltendmachung (per Klage oder MB) gegen den Drittschuldner. Wenn der Drittschuldner innerhalb der 2-Wochen-Frist keine Drittschuldnererklärung abgibt, dann gilt der gepfändete Anspruch als zugestanden. Die Kosten eines solche Prozesses könnten dann als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gem. § 788 ZPO festgesetzt werden.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Ich habe das mal gemacht. Jedoch nicht auf ausdrücklichen Antrag sondern auf Eigeninitiative.
Hatte bereits einen Haftbefehl vorliegen und der Schuldner war jedoch auch nie zu Hause anzutreffen und reagierte auf keinerlei Briefe.
Der Arbeitgeber war auch in meinem Bezirk. Und als ich in der Personalabteilung einen Pfänder zustellen musste, habe ich der Mitarbeiterin mein Problem/Anliegen geschildert.
Sie ließ den Schuldner telefonisch in der Personalabteilung "antanzen" und der Auftrag konnte erledigt werden.
Hatte bereits einen Haftbefehl vorliegen und der Schuldner war jedoch auch nie zu Hause anzutreffen und reagierte auf keinerlei Briefe.
Der Arbeitgeber war auch in meinem Bezirk. Und als ich in der Personalabteilung einen Pfänder zustellen musste, habe ich der Mitarbeiterin mein Problem/Anliegen geschildert.
Sie ließ den Schuldner telefonisch in der Personalabteilung "antanzen" und der Auftrag konnte erledigt werden.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3562
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Okay, dann werde ich erstmal versuchen den Drittschuldner zu erreichen und wenn ich da keinen Erfolg habe, dann werde ich mal den zuständigen GV anrufen und fragen, ob er die VA während der Arbeit abnehmen würde.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 27.07.2018, 12:25
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Kann ich denn auch den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Haftbefehl beim Arbeitgeber an die Schuldnerin zuzustellen und die Verhaftung dort durchzuführen? Der GVZ trifft die Schuldnerin nämlich zu Hause nicht an und die Mandantin teilte uns daraufhin den Arbeitgeber mit, den sie nunmehr ermitteln konnte (Kneipe/Spielothek).