Vollstreckung Zug um Zug Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Petra71
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#1

10.07.2018, 11:17

Hallo,

ich habe hier ein Zug-um-Zug Urteil mit Annahmeverzug. Genauer geht es um 2 fette Maschinen, die sich noch im Gewahrsam der Gläubigerin befinden. Sie hätte jetzt die Möglichkeit, diese anderweitig zu veräußern. Ich bin mir nicht sicher, was ich jetzt pfänden muss. Die Maschinen an sich mit einem normalen Zwangsvollstreckungsauftrag? Das Anwartschaftsrecht auf Eigentumsübertragung mittels eines Pfüb und anschließendem Zwangsvollstreckungsauftrag zur Möglichkeit der Verwertung? Den Herausgabeanspruch?

Wie gehe ich da vor? Für Anregungen und Ideen bin ich dankbar.
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AliceImWunderland
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#2

10.07.2018, 12:52

Schau mal hier, Petra. Das Thema gab es schon mal:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 74638.html

Die Pfändung geht nach §§ 803, 809, 808 I ZPO, die Verwertung nach §§ 814, 825 ZPO.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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