Ich möchte gegen eine GmbH & Co. KG in Bayern die ZV einleiten. Die GmbH & Co. KG wird von einer GmbH (diese natürlich durch GF) vertreten die mehrmals umgezogen ist und ihren Sitz derzeit in Berlin hat.
Sehe ich es richtig, dass für die ZV trotzdem das Gericht in Bayern zuständig ist? Ich frage nuur weil das Urteil ja auch in Berlin zugestellt wurde und bin etwas verunsichert. Bisher hatte die GmbH & Co. KG und die GmbH meist die gleiche Anschrift.
Zv gegen GmbH & Co. KG
Ich würde die ZV dort betreiben, wo die GmbH & Co. KG ihren Sitz hat, also in Bayern.
Es wird ja gegen das Unternehmen vollstreckt und nicht gegen deren Vertreter als Privatpersonen (bzw. nicht gegen die GmbH), oder?
Es wird ja gegen das Unternehmen vollstreckt und nicht gegen deren Vertreter als Privatpersonen (bzw. nicht gegen die GmbH), oder?
- Tigerle
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Ich hätte es so gemacht wie Du sagst, zuständige Gericht das der GmbH & Co. KG.
Richtig es wird gegen das Unternehmen und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter, d.h. die GmbH oder deren Geschäftsführer vollstreckt.
Richtig es wird gegen das Unternehmen und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter, d.h. die GmbH oder deren Geschäftsführer vollstreckt.
- Laska
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Ich meine, immer noch dort wo die GmbH & Co. KG ihren Sitz hat, da die GmbH bzw. der GF die VAK für die GmbH & Co. KG abgeben soll und nicht für sich als Privatperson.
Liebe Grüße