Zv gegen GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#1

11.04.2018, 07:42

Ich möchte gegen eine GmbH & Co. KG in Bayern die ZV einleiten. Die GmbH & Co. KG wird von einer GmbH (diese natürlich durch GF) vertreten die mehrmals umgezogen ist und ihren Sitz derzeit in Berlin hat.

Sehe ich es richtig, dass für die ZV trotzdem das Gericht in Bayern zuständig ist? Ich frage nuur weil das Urteil ja auch in Berlin zugestellt wurde und bin etwas verunsichert. Bisher hatte die GmbH & Co. KG und die GmbH meist die gleiche Anschrift.
Jenna
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 05.02.2018, 12:09
Beruf: ReNo
Software: Advoline

#2

11.04.2018, 08:01

Ich würde die ZV dort betreiben, wo die GmbH & Co. KG ihren Sitz hat, also in Bayern.
Es wird ja gegen das Unternehmen vollstreckt und nicht gegen deren Vertreter als Privatpersonen (bzw. nicht gegen die GmbH), oder?
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

11.04.2018, 10:34

Ich hätte es so gemacht wie Du sagst, zuständige Gericht das der GmbH & Co. KG.
Richtig es wird gegen das Unternehmen und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter, d.h. die GmbH oder deren Geschäftsführer vollstreckt.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

11.04.2018, 12:18

Wie sieht das ganze aus, wenn man die Vermögensauskunft einholt?
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#5

11.04.2018, 12:39

Ich meine, immer noch dort wo die GmbH & Co. KG ihren Sitz hat, da die GmbH bzw. der GF die VAK für die GmbH & Co. KG abgeben soll und nicht für sich als Privatperson. ;)
Liebe Grüße

Bild
Antworten