Gerichtskostenstempel auch auf Kopien Antrag-PfÜB?

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Aurora-Sun
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#1

04.12.2017, 12:06

Hey ihr Lieben,

muss der Kostenstempel der Justizkasse, dass die 20,- Gerichtskosten gezahlt wurden auch auf den Kopien des PfÜB-Antrages drauf sein oder reicht es auf dem Original?


LG
DKB
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#2

04.12.2017, 13:14

Es reicht auf dem Original. Der Abdruck stellt ja nur den Nachweis für das Gericht dar, dass die Gerichtskosten bezahlt sind und der Beschluss erlassen werden kann.
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Aurora-Sun
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#3

04.12.2017, 13:45

Super Danke :) Hatte ich mir auch schon gedacht...aber wäre ja blöd wenn wegen sowas ne Monierung kommt ^^
DKB
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#4

04.12.2017, 23:12

Das Gericht moniert nur, wenn auf dem Originalantrag, der in den Gerichtsakten verbleibt, kein Vorschuss ersichtlich ist. Die angefallenen Kosten werden ja betragsmäßig im Original und in den Kopien aufgeführt, sind somit auch für den Drittschuldner ersichtlich.
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