Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kanada78
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#1

29.11.2017, 10:25

Es geht hier um eine Zwangsvollstreckung.

Ist es möglich, die Adresse der Gläubigerin nicht mit anzugeben? Sie möchte nicht, dass der Schuldner ihren Wohnsitz kennt.

Danke!
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SiBa
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#2

29.11.2017, 10:33

Von welcher Art der ZV reden wir denn? Pfändung über das Formular zB Sachspändung? Konto-/Lohnpfändung über PfÜB?
Und wenn ZV stattinden soll, muss es eine Titulierung geben. Ist der Schuldner da noch nicht in Kenntnis über seine Gläubigerin gesetzt worden? Oder hat sich der Wohnsitz geändert :kopfkratz
Bissl mehr Info bitte...
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Kanada78
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#3

29.11.2017, 10:39

Wir haben hier ein Urteil aus einer Strafsache. Unsere Mandantin ist Adhäsionsklägerin und bekommt Schadenersatz vom Schuldner. Vollstreckbare Ausfertigung ist beantragt. Gerichtsvollzieher soll mit ZV beauftragt werden.

Wegen Stalking soll die Adresse geheim bleiben.

LG
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SiBa
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#4

29.11.2017, 10:54

Ahhh Strafrecht... Sorry :oops: da bin ich raus...
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Anahid
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#5

29.11.2017, 12:21

Ich würde mal den zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen und das mit dem abklären.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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