Habe mal wieder ein Anliegen und zwar hab ich hier eine Sache liegen, die hier schon um die 2000er rum gestartet hat. Es geht um 'ne menge Kohle, die der Mandant vom Gegner kriegt. Habe einen erneuten Vollstreckungsauftrag an den GV schon fertig gemacht, nun meinte mein Chef, ich solle nochmal checken wie das ist wegen der Verjährung der Zinsen. Anschließend soll ich erstmal einen MB über die Zinsen machen, die wir noch festmachen können. Also ich hab hier beispielsweise ein Urteil. Hauptforderung 6.200 EUR verzinst mit 5,00 Prozent über den Basiszins seit August 2000. Nun bin ich auf dem Stand, dass Zinsen nach 3 Jahren verjähren (gemäß regelmäßiger Verjährungsfrist). Jetzt habe ich aber auch gelesen, dass die Verjährung durch Vollstreckungsversuche aufgehalten wird bzw. neu beginnt (das, was ich in der Schule über Hemmung und Neubeginn gelernt habe, würde dem aber entgegen stehen).
Da ich aber ein Azubi bin und mich nicht weiter auskenne, möchte ich nochmal euch Profis fragen. Hätten wir z.B. 2014 letzte Vollstreckungsversuche unternommen... Welche Zinsen kann ich jetzt über das Mahnverfahren titulieren lassen?
Also an sich (ohne Rücksicht auf das Datum der letztens Vollstreckungsversuche) hätte ich jetzt alle Zinsen vom 31.12.2014 bis ... angegeben. Laut dem Beispiel von oben also 6.200 EUR verzinst mit 5,00 Prozent über Basiszins seit dem 31.12.2014. Richtig so oder falsch?
Hoffe es ist ein bisschen verständlich
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Danke schonmal!