ZV bei GmbH (eingestellter Geschäftsbetrieb)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rosé
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#1

14.11.2017, 08:59

Hallo!
Hab da mal eine Frage bezüglich Vollstreckungsmöglichkeiten wenn die GmbH ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat.

Muss es da einen Liquidator geben?

Welche Möglichkeiten der Vollstreckung/Pfändung gibt es?

Mir liegt die Vermögensauskunft vor. Da gibt es wohl nichts zu holen. Die Einlagen sind verbraucht, Insolvenzantrag wurde nicht gestellt und Geschäftsbetrieb eingestellt.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! ;)
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AliceImWunderland
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#2

14.11.2017, 09:30

Ich würde hier keine Energie und Geld mehr in die Vollstreckung verschwenden. Ich würde wohl den Sachverhalt darauf prüfen, ob man den GF in persönliche Haftung nehmen kann (Insolvenzverschleppung etc.). Damit könntest du mehr Erfolg haben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Rosé
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#3

14.11.2017, 12:10

AliceImWunderland hat geschrieben:Ich würde hier keine Energie und Geld mehr in die Vollstreckung verschwenden. Ich würde wohl den Sachverhalt darauf prüfen, ob man den GF in persönliche Haftung nehmen kann (Insolvenzverschleppung etc.). Damit könntest du mehr Erfolg haben.


Muss eine GmbH, die den Geschäftsbetrieb einstellt denn einen Insoantrag stellen oder einen Liquidator einsetzen? Ist es Pflicht?
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AliceImWunderland
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#4

14.11.2017, 12:17

Liqudation: Ja, sie muss. Die Liquidationszeit muss im Handelsregister mindestens 1 Jahr betragen.
Insolvenz: Nur, wenn die Firma zahlungsunfähig ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#5

14.11.2017, 12:23

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Löschung von Amts wegen gem. § 141a FGG wegen Vermögenslosigkeit der GmbH angeregt wird. Dann spart man sich das Sperrjahr. So kann es passieren, dass eine vermögenslose GmbH ohne Insolvenz- oder Liquidationsverfahren schon vor Ablauf von 1 Jahr aus dem HR verschwindet.
Rosé
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#6

14.11.2017, 12:48

Was würdet ihr denn vorschlagen, was ich praktisch noch machen kann.
Die Forderung unseres Mandanten beläuft sich auf mehr als 17.000 €.
Also die GmbH ist die Schuldnerin.

EIne Vermögensauskunft liegt mir vor, Einlagen sollen verbraucht sein und sonst ist überall "nein" angekreuzt.

Deshalb will ich schon versuchen, irgendetwas zu machen bzw. etwas an Geld ranzukommen. Oder kann ich wirklich nicht mehr viel tun :kopfkratz

Vielen Dank für für eure Antworten bis jetzt. :thx

Habe jetzt vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen und bin alleine in der Zwangsvollstreckungsabteilung.
Hab hier keinen den ich fragen kann.
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mücki
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#7

14.11.2017, 12:56

Hallo,
wenn die GmbH nicht mehr existiert, kannst du auch nichts mehr machen, weil dein Vollstreckungsgegner weg ist und damit i.d.R. auch mögliche Drittschuldner etc. Du kannst noch mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de unter Detailsuche gucken, ob du die GmbH da vielleicht findest (es könnte ja ein Fremdantrag gestellt worden sein) und ansonsten bleibt dir nur die von AliceimWunderland erwähnte Prüfung der pers. Haftung des Geschäftsführers z.B. w/ Insolvenzverschleppung oder ähnlichem. In diesem Zusammenhang kann man dann auch prüfen, ob ggf. eine Strafanzeige Sinn macht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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