Gehaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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strohblume
Kennt alle Akten auswendig
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#1

27.10.2017, 10:25

Hallo zusammen,

unsererseits wurde eine Gehaltspfändung veranlasst. Nun übersendet der Arbeitgeber mir die Lohnabrechnungen. In diesen Abrechnungen sind Spesen/Verpflegungsaufwand bei den Bruttobezügen angegeben, so dass der Arbeitnehmer ein Nettoverdienst von 1.432,81 € hat. Darunter wurden die Spesen mit der Bezeichnung "Barauszahlung Spesen" abgezogen und der Auszahlungsbetrag verringert sich somit.

Der Arbeitgeber berechnet vom Auszahlungsbetrag den pfändbaren Betrag, welcher somit sehr gering ausfällt. Ist dies so korrekt. Ich bin mir nicht ganz sicher.
Liebe Grüße Strohblume
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AliceImWunderland
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#2

27.10.2017, 10:33

Schau mal in § 850a Nr. 3 ZPO
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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