Hallo zusammen!
Ich grübel hier über einer Vollstreckungssache.
Ich möchte unsere Forderung per Pfändung eines Miterbenanteils im Grundbuch vollstrecken. Muss ich für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Formular nutzen oder kann ich den Antrag formlos stellen?
PfÜb-Formular verwenden?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3298
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Grundsätzlich ist immer das PfÜB-Formular zu verwenden. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob es tatsächlich im Grundbuch einen "Miterbenanteil" für den Schuldner gibt oder die Erbengemeinschaft noch als Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist. Dann müsste zunächst eine Erbauseinandersetzung erfolgen.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3298
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
siehe oben und hier:
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... ile-f40183
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... ile-f40183
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3298
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
"ungeteilte Erbengemeinschaft" bedeutet für mich, dass noch keine Erbauseinandersetzung stattgefunden hat. Ich würde hier zunächst einen Grundbuchauszug einholen, den Du für weitere ZV ja ohnehin benötigst, um zu prüfen, wie die Abteilung III aussieht.