PfÜb-Formular verwenden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KaTh
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#1

10.08.2017, 13:47

Hallo zusammen!

Ich grübel hier über einer Vollstreckungssache.

Ich möchte unsere Forderung per Pfändung eines Miterbenanteils im Grundbuch vollstrecken. Muss ich für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Formular nutzen oder kann ich den Antrag formlos stellen?
Pitt
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#2

10.08.2017, 13:57

Grundsätzlich ist immer das PfÜB-Formular zu verwenden. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob es tatsächlich im Grundbuch einen "Miterbenanteil" für den Schuldner gibt oder die Erbengemeinschaft noch als Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist. Dann müsste zunächst eine Erbauseinandersetzung erfolgen.
KaTh
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#3

10.08.2017, 13:58

Kann mir keiner helfen?
Pitt
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#4

10.08.2017, 13:59

KaTh
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#5

10.08.2017, 14:03

Also in der Vermögensauskunft steht, dass unser Drittschuldner 1/4 Miteigentümer einer ungeteilten Erbengemschaft ist, Miterbe ... Mutter ... zu 1/2 und ...Schwester ... zu 1/4.
Pitt
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#6

10.08.2017, 14:08

"ungeteilte Erbengemeinschaft" bedeutet für mich, dass noch keine Erbauseinandersetzung stattgefunden hat. Ich würde hier zunächst einen Grundbuchauszug einholen, den Du für weitere ZV ja ohnehin benötigst, um zu prüfen, wie die Abteilung III aussieht.
KaTh
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#7

10.08.2017, 14:21

Danke! Du hast mir sehr geholfen!
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