Nochmalige EV-Abgabe bei selbstständigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blub
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#1

20.11.2007, 11:47

Laut meiner Kollegin - die in Mutterschutz nun ist und nicht erreichbar ist - kann vor Ablauf der 3 Jahre von einem Selbstständigen nochmal verlangt werden die EV abzugeben.

Meine Frage hierzu:

Ist es hier ein ganz normaler ZV-EV-Antrag oder nur ein EV-Antrag? Nach welchen §§ muss er nochmal die EV abgeben? Muss ich in den Antrag rein schreiben, dass er als Selbstständiger nochmal die EV abgeben muss?

Oder kann hier nur Ergänzung der EV beantragt werden?
Gast

#2

20.11.2007, 11:51

Das hab ich noch nie gehört.

Ich habe bestenfalls von der Ergänzung nach § 903 ZPO gehört. Ansonsten kenne ich nur den Schuldnerschutz, der 3 Jahre ist und Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
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butterflybabe
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#3

20.11.2007, 12:18

Ich verlang immer eine Nachbesserung der eV. Laut Rechtsprechung ist dies nach einem Jahr möglich.
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Blub
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#4

20.11.2007, 12:21

ich dachte, das ist schon nach 6 monaten möglich?? hast du da irgend nen §§??
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butterflybabe
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#5

20.11.2007, 12:25

ich dachte, das ist schon nach 6 monaten möglich?? hast du da irgend nen §§??
Ich hab damals einen Beschluss des Landgericht Heilbronn, Az 1 C T 510/99 vom 08.12.1999 gehabt. Was dort drinnensteht, kann ich leider nicht sagen, nur die Kommentierungen bezogen sich darauf. Als Normenkette waren die §§ 900, 903 ZPO angegeben. Vielleicht findet man in der ZPO-Kommentierung hierzu noch was
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Blub
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#6

20.11.2007, 12:29

meinst du mit der nachbesserung evtl. die ergänzung der ev?
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#7

20.11.2007, 12:31

§ 903 ZPO
man kann eine erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen (vor Ablauf der drei Jahre), wenn man glaubhaft macht, dass der Schuldner Vermögen erworben hat, oder es Änderungen im Arbeitsverhältnis gibt
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#8

20.11.2007, 12:33

meinst du mit der nachbesserung evtl. die ergänzung der ev?
Ja
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Blub
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#9

20.11.2007, 12:33

Ist schon klar, aber wie mach ich sowas dann glaubhaft?

Reicht da die Aussage:

"Schuldner ist selbstständig" ??
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#10

20.11.2007, 12:40

"Bei selbständigen ist anzunehmen, dass sich innerhalb eines Jahres die Einnahmen bzw. ausstehende Forderungen erheblich geändert haben."

So ähnlich hab ich es immer begründet.
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