ZV von Warenvorräten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NiTa
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#1

04.04.2008, 13:44

Hallo!

Ich habe hier einen Fall vor mir liegen in dem ich Warenvorräte vollstrecken soll. Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich dies machen soll mit einer Wegnahmevollstreckung oder ob ich dies anders benennen muss. :oops:

Bitte um Hilfe!

Vielen Dank schon mal.
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butterflybabe
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#2

04.04.2008, 13:49

Nein, mit einem "normalen" ZV-Auftrag, nur dazu schreiben, dass der GV die Ware pfänden und einen Termin zur Versteigerung (je nach dem, was du pfändest, bei Obst zB umgehend, bei Spielzeug ist es nicht so dringend) ansetzen soll.
Micky73

#3

04.04.2008, 19:03

Ja, so würd ich es auch machen
KiwiHH
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#4

22.12.2016, 10:09

Hallo ihr Lieben,

ich greife dieses Thema noch einmal auf.

Ich soll nun ebenfalls Warenvorräte pfänden. Diese befinden sich allerdings nicht beim Schuldner, sondern sind wohl irgendwo eingelagert.

Meine Frage wäre jetzt, welches Gericht ist zuständig? Sitz des Schuldners oder der Lagerhalle?

Ich danke Euch schon mal im Voraus!

LG Kiwi :)
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AliceImWunderland
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#5

22.12.2016, 10:44

Hallo Kiwi,
die örtliche Zuständigkeit bei Sachpfändung richtet sich nach § 14 Abs. 1 GVO. Es kommt nicht darauf an, wo der Schuldner wohnt, sondern allein darauf, wo sich das zu pfändende Objekt befindet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
KiwiHH
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#6

22.12.2016, 10:58

Ah, super!

Ich danke dir für deine Hilfe, Alice :)
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