Moin Moin,
ich habe eine Frage. Wir haben für unseren Mandanten (Beklagter) ein Verfahren geführt, I. und II. Instanz und gewonnen. Es liegen für jede Instanz KFB vor
...... "werden die auf Grund des gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages der vorläufig vollstreckbaren Urteils des LG ........... vom ............" vom Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten festgesetzt auf .... Euro". - I. Instanz -
......."werden die Auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Beschlusses des OLG ............. vom ......... festgesetzt auf....... Euro.
Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die ZV gegen eine Sicherheit von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht seitens des Beklagten vor der ZV eine Sicherheit in gleicher Höhe geleistet wird. - II. Instanz. -
Die Gegenseite hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Hierüber ist noch nicht entschieden.
Kann ich aus den KFBs einfach so vollstrecken? LG Randfichte
ZV aus KFB, Nichtzulassungsbeschwerde
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Seit wann braucht man auf dem KfB ein Rechtskraftvermerk?
Ich vollstrecke immer ohne ...
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Wenn der KFB vollstreckbare ist, dann braucht man keinen RKVM. Aber ich habe ja auf beiden KFB - siehe oben - Angaben zur Vollstreckung Sicherheitsleistung.
Deswegen bin ich mir gerade nicht sicher, ob die ZV geht oder eben nur im Rahmen der Sicherungsvollstreckung ....
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- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann hattest Du bisher immer Glück, dass auch das zugrunde liegende Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar war. Der Kfb folgt in der Vollstreckbarkeit immer dem Urteil.Hühnerhaufen hat geschrieben:Seit wann braucht man auf dem KfB ein Rechtskraftvermerk?
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Hier kannst du nur vollstrecken, wenn ihr entweder die Sicherheit leistet oder halt Rechtskraft eingetreten ist. Oder halt nur die Sicherungsvollstreckung.
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Danke für Eure Hilfe!!!