Hallo zusammen.
Ich bin schon ewig aus der ZV raus. Ich hab zwar kürzlich ein Seminar besucht..... aber ich habs grad nicht auf dem Schirm.
Ich soll ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. DS sind alle eingegeben usw. Nun ruft mein Programm die Pdf-Datei für den ZV-Auftrag auf und ich muss doch bei C den Titel eingeben und bei der Forderungsaufstellung ein X machen. Muss ich unter C auch noch ein X bei "Anwaltskosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen...." machen?
Und dann bei J für die Vorpfändung. An welcher Stelle muss ich da ein X machen?
für pfändbare Forderungen, die der Gerichtsvollzieherin/dem Gerichtsvollzieher bekannt sind oder bekannt
werden
oder
für die folgenden Forderungen:
In meiner Forderungsaufstellung sind die Forderungen angegeben. Also doch an der ersten Stelle, oder?
Ich bin gerade etwas verwirrt.....
Vielen Dank schonmal im Voraus.
vorläufiges Zahlungsverbot
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http://www.foreno.de/phantasy-datev-for ... ungsverbot
Du musst ein anderes Formular benutzen, nicht den GVZ-Auftrag und dann J.
Schau Dir den Link bitte an.
Gruß
Hühnerhaufen
Du musst ein anderes Formular benutzen, nicht den GVZ-Auftrag und dann J.
Schau Dir den Link bitte an.
Gruß
Hühnerhaufen
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Genau
Gruß
Hühnerhaufen
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Oder hat RenoStar an anderer Stelle das entsprechende Formular?
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Moin moin,
ich hab gestern nun doch noch einen Vordruck im RenoStar gefunden. Hat aber etwas gedauert.
Wie viele Abschriften müssen raus? Ich habe 8 Drittschuldner.
Ich danke euch vielmals!!!!
ich hab gestern nun doch noch einen Vordruck im RenoStar gefunden. Hat aber etwas gedauert.
Wie viele Abschriften müssen raus? Ich habe 8 Drittschuldner.
Ich danke euch vielmals!!!!
- AliceImWunderland
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Beim vorläufigen Zahlungsverbot gilt: du muss den Antrag 3-fach einreichen: 1 Original, 2 beglaubigte.
Für jeden Drittschuldner muss ein eigener Antrag gemacht werden. Also zum Verständnis: du muss pro Drittschuldner 1 Original und 2 beglaubigte Abschriften einreichen.
Wenn du nur einfache Abschriften einreichst, wird der GVZ die Abschriften beglaubigen und pro Seite berechnen. Es ist also günstiger, wenn man alle Abschriften beglaubigt einreicht.
Für jeden Drittschuldner muss ein eigener Antrag gemacht werden. Also zum Verständnis: du muss pro Drittschuldner 1 Original und 2 beglaubigte Abschriften einreichen.
Wenn du nur einfache Abschriften einreichst, wird der GVZ die Abschriften beglaubigen und pro Seite berechnen. Es ist also günstiger, wenn man alle Abschriften beglaubigt einreicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Oh mein Gott.....
Kommt noch je eine Forderungsaufstellung dazu???
(Beim Pfüb muss ich da auch beglaubigte Abschriften einreichen? Hab bisher immer 1 Original und 3 Abschriften eingereicht.)
Kommt noch je eine Forderungsaufstellung dazu???
(Beim Pfüb muss ich da auch beglaubigte Abschriften einreichen? Hab bisher immer 1 Original und 3 Abschriften eingereicht.)