vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

07.06.2016, 12:13

Hallo zusammen.

Ich bin schon ewig aus der ZV raus. Ich hab zwar kürzlich ein Seminar besucht..... aber ich habs grad nicht auf dem Schirm.

Ich soll ein vorläufiges Zahlungsverbot machen. DS sind alle eingegeben usw. Nun ruft mein Programm die Pdf-Datei für den ZV-Auftrag auf und ich muss doch bei C den Titel eingeben und bei der Forderungsaufstellung ein X machen. Muss ich unter C auch noch ein X bei "Anwaltskosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen...." machen?

Und dann bei J für die Vorpfändung. An welcher Stelle muss ich da ein X machen?

für pfändbare Forderungen, die der Gerichtsvollzieherin/dem Gerichtsvollzieher bekannt sind oder bekannt
werden

oder

für die folgenden Forderungen:

In meiner Forderungsaufstellung sind die Forderungen angegeben. Also doch an der ersten Stelle, oder?

Ich bin gerade etwas verwirrt..... :kopfkratz

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2328
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

07.06.2016, 12:28

http://www.foreno.de/phantasy-datev-for ... ungsverbot

Du musst ein anderes Formular benutzen, nicht den GVZ-Auftrag und dann J.

Schau Dir den Link bitte an.

Gruß
Hühnerhaufen
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

07.06.2016, 12:33

D. h. jetzt, dass ich es formularlos machen kann/soll?

Vielen lieben Dank Hühnerhaufen :)
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2328
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

07.06.2016, 12:37

Genau

Gruß
Hühnerhaufen
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2328
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

07.06.2016, 12:38

Oder hat RenoStar an anderer Stelle das entsprechende Formular?
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#6

08.06.2016, 09:03

Moin moin,

ich hab gestern nun doch noch einen Vordruck im RenoStar gefunden. Hat aber etwas gedauert.

Wie viele Abschriften müssen raus? Ich habe 8 Drittschuldner. :kopfkratz

Ich danke euch vielmals!!!!
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#7

08.06.2016, 09:06

und welche Abschriften müssen unterschrieben werden? Oder nur das Anschreiben und das Original?
Aelizia
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 22.06.2009, 13:27
Beruf: ReNo-Angestellte
Software: NoRa / NT

#8

08.06.2016, 09:13

Zustellungsauftrag an GVZ
und je Drittschuldner:
1 Original und
2 begl. Abschriften

alles unterschrieben ;)

hm... oder kann man das in einem vorl. Zahlungsverbot zusammenfassen?
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#9

08.06.2016, 09:16

Beim vorläufigen Zahlungsverbot gilt: du muss den Antrag 3-fach einreichen: 1 Original, 2 beglaubigte.

Für jeden Drittschuldner muss ein eigener Antrag gemacht werden. Also zum Verständnis: du muss pro Drittschuldner 1 Original und 2 beglaubigte Abschriften einreichen.

Wenn du nur einfache Abschriften einreichst, wird der GVZ die Abschriften beglaubigen und pro Seite berechnen. Es ist also günstiger, wenn man alle Abschriften beglaubigt einreicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#10

08.06.2016, 09:20

Oh mein Gott..... :schock



Kommt noch je eine Forderungsaufstellung dazu???

(Beim Pfüb muss ich da auch beglaubigte Abschriften einreichen? Hab bisher immer 1 Original und 3 Abschriften eingereicht.)
Antworten