Zwangsversteigerung Fortgeltung der Wertgrenzen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

30.09.2015, 09:44

Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe:

Gibt es eine aktuelle Entscheidung des BGH über die Fortgeltung der Wertgrenzen (§ 85a ZVG)? Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Geiselmann
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#2

30.09.2015, 18:06

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht. Könnten Sie den Sachverhalt "ausmalen"?

S. Geiselmann
haribo
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#3

01.10.2015, 08:31

Hallo Herr Geiselmann,
im ersten Versteigerungstermin hat nur ein Bieter ein Gebot unterhalb der 50 % Grenze vom Verkehrswert abgegeben. Der Zuschlag wurde ihm vom Rechtspfleger versagt, mit der Begründung, dass die Wertgrenze nicht erreicht ist und hat einen neuen Termin festgesetzt. Ich glaub, das ist die Entscheidung des BGH vom 06.06.2013, V ZB 185/13.
Vielen Dank, Gruß haribo
Geiselmann
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#4

01.10.2015, 18:44

Wenn der Rechtspfleger den Zuschlag gem. § 85a ZVG versagt, weil die Hälfte des Verkehrswerts nicht erreicht ist, fallen wegen dem Grundsatz der Einmaligkeit, sowohl die 5/10 als auch die 7/10 Grenze, in allen weiteren Terminen.

Dann ist lediglich noch ein Antrag gem. § 765a ZPO möglich wegen Verschleuderung des Grundstücks.
Je nach Einzelfall bei 10 - 20 % des VKW.

S. Geiselmann
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