Kontopfändung Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CaroMa
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#1

09.07.2015, 10:12

Hallo Ihr Lieben :wink1

Dem Mdt. wurde das Konto aufgrund einer monatlichen Unterhaltspflicht iHv EUR 200,00 gepfändet. Bank leistet mtl EUR 200,00 an den Gläubiger. Die Bank gibt das Konto des Schuldners jedoch nicht frei. Ist das rechtens?
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Morgenmuffel
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#2

09.07.2015, 10:34

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
CaroMa
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#3

09.07.2015, 10:38

Danke für den link, der leider nicht weiterhilft. :-(

Uns geht es darum, dass der Schuldner über die mtl EUR 200,00 hinaus über sein Konto verfügen kann. Muss doch möglich sein...
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Morgenmuffel
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#4

09.07.2015, 11:03

Oh Entschuldigung, ich hatte gelesen, "die Bank gibt das Konto danach frei". Sorry :-(
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Liesel
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#5

09.07.2015, 13:57

Das ist nicht korrekt. Die Pfändung greift erst (wieder) bei Fälligkeit.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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#6

13.07.2015, 11:10

Genau...die Bank muss es freigeben. Es sei denn er ist im Minus.
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