Hallo Ihr Lieben
Dem Mdt. wurde das Konto aufgrund einer monatlichen Unterhaltspflicht iHv EUR 200,00 gepfändet. Bank leistet mtl EUR 200,00 an den Gläubiger. Die Bank gibt das Konto des Schuldners jedoch nicht frei. Ist das rechtens?
Kontopfändung Unterhalt
- Morgenmuffel
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Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
- Morgenmuffel
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Oh Entschuldigung, ich hatte gelesen, "die Bank gibt das Konto danach frei". Sorry
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist nicht korrekt. Die Pfändung greift erst (wieder) bei Fälligkeit.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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