Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Diana1982
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#1

09.07.2015, 08:54

Morgen ... :huepf

ich habe eine Frage was eine Dienst bzw. Fachaufsichtsbeschwerde angeht. Wir warten seit über 10 Wochen auf die Entscheidung eines Rechtspflegers in einer anhängigen Zwangsvollstreckungsangelegenheit.

Nach einem gestrigen Telefonat, teilte mir die Rpflg. mit, dass sie nicht weiss, wann Sie entscheiden kann - meiner Meinung nach ist sie völligst überfordert und weiss selbst nicht was sie da tun soll ...

Im Allgemeinen ging es um eine wirskame erbrachte Eintragungsanordung nach Nichterscheinen zum VA-Termin - hiergegen hat der Schuldner REchtsbehelf eingelegt - sodann gingen ständig SS unter Fristsetzung durch das AG an uns ... Seit rund 10 Wochen passiert einfach gar nichts mehr ..

Meine Frage wäre nun, Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde? Bei einer Fachaufsichtsbeschwerde dachte ich, dass ich diese nur einlegen kann, wenn bereits eine Entscheidung getroffen ist, die sachlich falsch ist??

Vielleicht kann mir jemand helefen?

:thx
samsara
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#2

09.07.2015, 08:59

Dienstaufsichtsbeschwerde
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