Formzwang beim Pfüb?
- sunny84
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Es gibt tatsächlich grüne Bereiche im Formular. Allerdings gibt es mittlerweile Rechtsprechung dazu, dass es nicht farbig ausgedruckt werden muss.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Hallo,
ich habe noch nie die Geschäftsanteile einer GmbH gepfändet und schiebe so einen Fall seit einiger Zeit vor mir her, weil ich nicht weiß, wie ich das anstellen soll.
Könntet ihr so lieb sein und mir einen Schubs geben?
ich habe noch nie die Geschäftsanteile einer GmbH gepfändet und schiebe so einen Fall seit einiger Zeit vor mir her, weil ich nicht weiß, wie ich das anstellen soll.
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Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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- Geniesserin
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Ich habe einmal versucht GmbH-Anteile zu pfänden. Klappte aber nicht, weil die Auseinandersetzung o.ä. im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen war.
Liegt Dir der Vertrag der Gesellschaft vor?
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Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- AliceImWunderland
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Die Pfändung der GmbH-Anteile zu formulieren ist einfach:
"wird der/die angebliche/n Geschäftsanteil/e des Schuldners an der ...... GmbH gepfändet. Gleichzeitig wird der Anspruch des Schuldners auf Einziehungsentgeld, Überschuss, Rückzahlung der Stammeinlage im Falle der Kapitalerabsetzung, Kündigung Gewinn, Auseinandersetzungsguthaben und Abfindung gepfändet."
Allerdings ist das ganze "Drumherum" etwas komplizierter. Z. B. ist die Überweisung zur Einziehung nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag die Kündigung als Auflösungsgrund vereinbart ist. Wenn das nicht vereinbart ist, kann der Gläugiber das Kündigungsrecht nicht pfänden und den Anteil nicht verwerten. Ich weiß nicht, ob in solchen Fällen der Gesellschaftsanteil evtl. versteigert werden kann. Soweit bin ich noch nie gekommen.
"wird der/die angebliche/n Geschäftsanteil/e des Schuldners an der ...... GmbH gepfändet. Gleichzeitig wird der Anspruch des Schuldners auf Einziehungsentgeld, Überschuss, Rückzahlung der Stammeinlage im Falle der Kapitalerabsetzung, Kündigung Gewinn, Auseinandersetzungsguthaben und Abfindung gepfändet."
Allerdings ist das ganze "Drumherum" etwas komplizierter. Z. B. ist die Überweisung zur Einziehung nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag die Kündigung als Auflösungsgrund vereinbart ist. Wenn das nicht vereinbart ist, kann der Gläugiber das Kündigungsrecht nicht pfänden und den Anteil nicht verwerten. Ich weiß nicht, ob in solchen Fällen der Gesellschaftsanteil evtl. versteigert werden kann. Soweit bin ich noch nie gekommen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Geniesserin, nein, den kenne ich nicht. Aber versuchen kann ich es ja. Könnte ich ein Exemplar des Vertrages nicht mitpfänden lassen? Ich befürchte nämlich, dass diejenigen, die da mit drinhängen, mir einen vom Pferd erzählen werden.
Dankeschön, Alice!
Vielleicht ist die Pfändung als solche aber schon Grund genug für ihn, sich endlich mal zu bewegen.
Und wenn nicht - könnte dann überhaupt die GmbH aufgelöst werden, ohne dass ich davon weiß?
Dankeschön, Alice!
Vielleicht ist die Pfändung als solche aber schon Grund genug für ihn, sich endlich mal zu bewegen.
Und wenn nicht - könnte dann überhaupt die GmbH aufgelöst werden, ohne dass ich davon weiß?
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Der Vertrag ist ja beim HR hinterlegt, bekommt man da nicht auf Anfrage eine Abschrift? Ich weiß das vom letzten Verfahren aber nicht mehr.aculita hat geschrieben:Geniesserin, nein, den kenne ich nicht. Aber versuchen kann ich es ja. Könnte ich ein Exemplar des Vertrages nicht mitpfänden lassen? Ich befürchte nämlich, dass diejenigen, die da mit drinhängen, mir einen vom Pferd erzählen werden.
Dankeschön, Alice!
Vielleicht ist die Pfändung als solche aber schon Grund genug für ihn, sich endlich mal zu bewegen.
Und wenn nicht - könnte dann überhaupt die GmbH aufgelöst werden, ohne dass ich davon weiß?
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Keine Ahnung.Geniesserin hat geschrieben: Der Vertrag ist ja beim HR hinterlegt, bekommt man da nicht auf Anfrage eine Abschrift? Ich weiß das vom letzten Verfahren aber nicht mehr.
Aber sicher nur gegen einen Geldbetrag zu erhalten. Frage daher: Sollte man das Geld zahlen, wenn die Auskunft über den PfÜB zu bekommen wäre?
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Nun, wenn Du den Vertrag vor dem PfÜb hast, weißt Du, ob der PfÜb Erfolg haben kann oder nicht. Hast Du den Vertrag erst nachher sind mind. 40 € schon an GK und Zustellkosten angefallen.
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Den Gesellschaftsvertrag kann man im Registerportal downloaden. Kosten für die online hinterlegten Dateien werden angezeigt, schätze um die 1,50 € (so wars in einem meiner Fälle).
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Hallo Ihr Lieben,
also mein letzter Stand war: dass man den PFÜB-Vordruck in Farbe (grün) einreichen muss. Hat sich was geändert? Oder ist das immer noch so, dass man diesen wirklich in Farbei einreichen muss. Muss heute einen machen, haben keinen Farbdrucke.....
also mein letzter Stand war: dass man den PFÜB-Vordruck in Farbe (grün) einreichen muss. Hat sich was geändert? Oder ist das immer noch so, dass man diesen wirklich in Farbei einreichen muss. Muss heute einen machen, haben keinen Farbdrucke.....