Pfändung Ehegattenunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Diana1982
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#1

20.05.2015, 11:34

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage an Euch ...

Unser Schuldner hat die EV im Jahre 2014 abgegeben. Dort gibt er an, dass seine Ehefrau monatlich 2.600,00 Euro netto verdient und er von "ihr lebe". Weiteres besitzt er angeblich nicht - außer dass er noch zig andere Gläubiger zu befriedigen habe.

Ich habe in Erinnerung, dass es mal die Pfändung des "Taschengeldanspruchs" gab ... Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen? Bzw. wo im PfüB gehört das denn rein?

Vielen Dank
LG Diana :thx
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Morgenmuffel
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#2

20.05.2015, 11:53

Ich hab das vor Jahren mal gemacht; Drittschuldner ist dann der Ehemann und man musste ganz aufwendig den Taschengeldanspruch berechnen. Den Anspruch musst Du bei den neuen Formularen in die Extra-Spalte ("Anspruch G" meine ich jedenfalls) eintragen.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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