Schuldner hat nur Postfachadresse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
katinka1
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#1

16.04.2015, 12:43

Hallo,

ich stehe vor einem Problem, das ich noch nie hatte und jetzt überhaupt nicht weiß, wie ich da weiter kommen soll.

Folgendes: GV teilte mit, dass der Sch. unter der von uns angegebenen Adresse lediglich einen Briefkasten bei einer dort ansässigen, gewerblichen Postfachvermietung unterhält.

Ich habe dann eine Einwohnermeldeamtsanfrage im angegebenen Ort (Hamburg...) durchgeführt. Schuldner ist mit den angegebenen Daten nicht zu ermitteln.

Über Telefonbuch etc. finde ich -natürlich- keine Einträge.

Hat jemand eine Idee, was ich jetzt noch tun kann um die Adresse in Erfahrung zu bringen? Ist ja schon der Hammer.
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alraune
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#2

16.04.2015, 13:02

Die Detektei Eures Vertrauens beauftragen? Natürlich nur, wenn der Mandant damit einverstanden ist und es sich von der Forderung her lohnt.
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icerose
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#3

16.04.2015, 13:17

da wüsste ich ja direkt eine Detektei ( :lol: ).
EMA ohne Ergebnis? Hast du das Geburtsdatum des Schuldners?
Drittauskünfte beim GV beantragen (wenn die Forderung hoch genug ist)?
LG ;)
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katinka1
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#4

16.04.2015, 13:35

icerose hat geschrieben:da wüsste ich ja direkt eine Detektei ( :lol: ).
EMA ohne Ergebnis? Hast du das Geburtsdatum des Schuldners?
Drittauskünfte beim GV beantragen (wenn die Forderung hoch genug ist)?
LG ;)
Geburtsdatum des Schuldners habe ich nicht. EMA war negativ.
Die Einschaltung einer Detektei kommt nicht in Frage, geringe Forderung.

Kann ich Drittauskünfte beim GV beantragen wenn ich keine Wohnanschrift des Schuldners habe?? Da habe ich jetzt nichts in unseren Büchern drüber gefunden :nachdenk Welcher GV wäre denn dann zu beauftragen?
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#5

16.04.2015, 13:41

Unter welcher Anschrift wurde denn der Titel zugestellt?
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#6

16.04.2015, 13:42

samsara hat geschrieben:Unter welcher Anschrift wurde denn der Titel zugestellt?
An RAe :sad:
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#7

16.04.2015, 14:40

das ist ja natürlich echt oll. Zuständig wäre der GV am Wohnsitz (haha) des Schuldners. :sad:
Hmmm, hast du schon eine erweiterte EMA versucht? Die dann aber mit allen bekannten "Anschriften" des Klägers. So kommt man womöglich auch ans Geburtsdatum. Und: hier muss dann das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.
Ich denk mal noch ein bisserl nach... ;)
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#8

16.04.2015, 14:51

katinka1 hat geschrieben:Geburtsdatum des Schuldners habe ich nicht. EMA war negativ.
Die Einschaltung einer Detektei kommt nicht in Frage, geringe Forderung.

Kann ich Drittauskünfte beim GV beantragen wenn ich keine Wohnanschrift des Schuldners habe?? Da habe ich jetzt nichts in unseren Büchern drüber gefunden :nachdenk Welcher GV wäre denn dann zu beauftragen?
Du schreibst "Geringe Forderung". Wie hoch ist diese denn? Ist ja dann fraglich, ob du überhaupt Drittauskünfte beantragen könntest.
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#9

16.04.2015, 14:55

Steht im Titel keine (ehemalige) Anschrift des Schuldners?
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#10

16.04.2015, 14:58

Schreib doch ganz frech die Anwälte, an die zugestellt wurde an und erfrage die zustellfähige Anschrift des Schuldners. ;)
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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