Hallo ihr Wissenden,
folgender Fall:
Wir betreiben hier für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung eines Grundstücks gegen seinen Schuldner.
Nun meldet sich ein Kaufinteressent, der Interesse hat am freien Erwerb des Grundstpcks (also außerhalb der Versteigerung). Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Grundstück lastenfrei ist, also ohne Eintrag einer Hypothek und Aufhebung der Zwangsversteigerung.
Der Kaufinteressent möchte nun von uns wissen, welche Beträge er zu zahlen hat, um das Grundstück lastenfrei zu bekommen.
Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir für den Antrag auf Aufhebung der Zwangsversteigerung Gebühren verlangen können. und wenn ja, welche. Ich denke an die 3333 RVG
Gebühr für Aufhebung der Zwangshypothek bzw. Versteigerung
- Rumpelstilzchen
- Kennt alle Akten auswendig
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für den Antrag auf Aufhebung der Zwangsversteigerung bekommt ihr keine gesonderte Gebühr.
3333 schon mal gelesen?
3333 schon mal gelesen?
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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