Ergänzung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
Kennt alle Akten auswendig
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#1

07.01.2011, 12:36

Hallo Forenos,

wir haben einen PfÜB bei der Bank des Schuldners zustellen lassen. Die uns durch das VV bekannte Kontonummer haben wir nicht angegeben, weil man ja nicht sicher sein kann, ob der Schuldner nicht noch mehr Konten hat ... In der Drittschuldnererklärung stand dann, dass bundesweit keine Geschäftsverbindung festgestellt werden kann. Daraufhin haben wir die Bank nochmals angeschrieben und gesagte, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis angegeben hat, dass das Konto 123 ihm gehört. Jetzt kam ein Schreiben zurück, dass es bei der ersten DS-Erklärung bleibt mit der Begründung, dass die Forderung bzw. der Schuldner bei Zustellung des PfÜBs eindeutig bestimmbar sein muss. Nachträgliche Ergänzungen außerhalb des Beschlusses sind nicht zulässig. Die Bank stellt anheim, einen neuen PfÜB zu erwirken.

Mir ist nicht ganz klar, wieso es nicht möglich sein kann, den Schuldner anhand des Namens und der Anschrift zu identifizieren. Auf was läuft denn bitte sein Konto sonst? :evil:

Aber egal: Viel wichtiger ist, kann ich beim Amtsgericht dahingehend eine Nachbesserung des PfÜBs beantragen, dass die bekannte Kontonummer mit aufgenommen wird (obwohl mir das sehr widerstrebt!) und den verbesserten PfÜB erneut an DS und Schuldner zustellen lassen oder muss ich wirklich einen neuen PfÜB mit angegebener Kontonummer beantragen?
anni22
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#2

07.01.2011, 14:25

Bin ganz Deiner Meinung.
Bei der Pfändung des Girokontos muss die Kontonummer nicht angegeben werden. Es ist ausreichend, wenn man schreibt, dass alle Konten und Sparguthaben gepfändet werden sollen.
Die Bank kann schließlich aufgrund des Namens die Konten zuordnen. Bei einem sehr häufig auftretenden Namen wäre es wohl sinnvoll, das Geburtsdatum des Schuldners - sofern bekannt - mit anzugeben.
Ruf doch einfach mal beim Rechtspfleger an und frag den.
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#3

07.01.2011, 16:43

Wenn ich mal die Kontonummer weiß, schreibe ich sie im PfÜb-Antrag bei den Daten des Schuldners dabei und ergänze die Drittschuldneradresse mit: "wegen aller laufenden Konten". Hatte damit in letzter Zeit keine Probleme, auch nicht, wenn der Gegner mehrere Konten bei der Bank hat.
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Carmenzita
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#4

07.01.2011, 17:13

Beantrage die nochmalige Angabe der eV...informiere vorher den SCHU noch darüber, wieso und weshalb ihr das tut, viell. bessert er dann selbst nach und ihr spart euch kosten und Zeit. Wobei die Hoffung dass der SCHU dies selbst in Erwägung zieht, verschwindend gering ist.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

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Franziska61

#5

09.01.2011, 21:21

Hallo Loki,

der Text der DS-Erklärung deutet darauf hin, dass es sich bei der DS’in um ein großes deutsches Bankinstitut handelt. Wenn dem so ist, überprüfe deinen Pfüb doch noch einmal auf die DS-Bezeichnung. Die Sachbearbeiter bei der Bank können Schuldner nur für die eine oder die andere Bank ermitteln. Sollte also dein Schuldner bei der D…Bank AG seine Geschäftsverbindung haben, kann seitens der Sachbearbeitung auch nur dort geprüft werden, ob ein Kto besteht, andersrum genauso.

Im VV muss die DS-Bezeichnung korrekt angegeben sein. Sollte dort Kto-Nr. und BLZ angegeben sein, kannst du die richtige DS-Bezeichnung hier ermitteln:

http://www.bankleitzahlen.ws" target="blank

und musst nicht nachbessern lassen.

Ob das Konto gültig ist, kannst du auch hier prüfen:

http://www.ckonto.de/" target="blank

VG, Franziska

________________________

Edit by JSanny: Bankenname entfernt!

Unter dem zweiten Link kann man NICHT prüfen ob das Konto tatsächlich besteht, hier wird lediglich eine Prüfung durchgeführt, ob die Kontonummer zu einer bestimmten Bankleitzahl gehört anhand der sog. Prüfziffern, das heißt nicht, daß das Konto noch existiert.
Jupp03/11

#6

09.01.2011, 22:12

Ich würde die Geschichten mit der Bank wieder löschen, könnte für den Forenbetreiber Schwierigkeiten geben, haben in keinem Forum was zu suchen. Dafür gibt es andere Möglichkeiten, um einen User zu informieren.
Luisa123456
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#7

20.03.2015, 11:44

Hallo zusammen, ich habe jetzt genau das gleiche Problem. Habe mit dem DS telefoniert und die Kontonummer telefonisch und schriftlich mitgeteilt, sowie eine alte Adresse, unter der der Schuldner offenbar dort noch geführt wird. Das genannte Konto läuft auch auf den Schuldner. Jetzt teilt mit die Bank auf mein Schreiben mit, dass keine Nachidentifizierung akzeptiert wird. Kann doch wohl nicht sein. Muß ich jetzt eine Ergänzung des Pfübs beantragen?

Danke und VG
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Rivka
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#8

20.03.2015, 12:01

Also grundsätzlich heißt es im Pfüb doch:

sämtliche Girokonten ... (insbesondere Kto-Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx)

Wir haben ja ein schönes langes Formular.

Ich würde immer zwecks besserer Zuordnung eine bekannte Kontonummer angeben, da dadurch die anderen Konten in keinem Fall ausgeschlossen werden.

Im Fall von Luisa kann ich ausnahmsweise den Drittschuldner sogar verstehen ... falsche Adresse und keine Kontonummer ... da würde ich als Bank auch nicht das Konto zumachen...
Luisa123456
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#9

20.03.2015, 13:37

Muß ich jetzt einen neuen Pfüb machen oder kann ich die Ergänzung beantragen?
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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