Guten Morgen,
wir haben einen Schuldner, der ist in Insolvenz. Vermieterpfandrecht an noch im Objekt befindlichen Möbeln haben wir geltend gemacht.
Wie läuft das mit einer möglichen Verwertung? Kann der GVZ machen, muss er aber nicht, oder? Kann der Mandant das auch selber machen?
Danke!
Vermieterpfandrecht Verwertung Gläubiger
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Von dem Grundsatz ausgehend, dass die Vollstreckung ruht mit Eröffnung der Insolvenz, glaube ich, dass da jetzt keine Verwertung erfolgen kann. Anders wäre es, wenn es sich bei den Möbeln um die des Vermieters/Eigentümers handelt, denn dann wäre es ein Absonderungsrecht, das man gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend macht. Sind die Möbel irgendwo eingelagert, was laufende Kosten verursacht? Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen, denn es liegt in seinem Interesse, laufende Kosten gering zu halten oder zu vermeiden.