Zustellvermerk ???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

20.08.2014, 10:04

Das Gericht übergibt uns die vollstreckbare Ausfertigung und sagt, bevor wir zwangsvollstrecken brauchen wir den Zustellvermerk (ich überreiche Ihnen daher den Beschluss zurück usw. ...)

Was mich wundert ist, dass wir das früher nie machen mussten... jetzt muss alles extra beantragt werden... meine Frage ist nur, reicht es, wenn ich dem Gericht den Beschluss jetzt erneut zurücksende und darum bitte, den Vermerk anzubringen, oder muss ich selbst auch noch mal an den Gg zustellen? ein Beschluss wird doch eh von Amts wegen zugestellt oder nicht?
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Anahid
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#2

20.08.2014, 10:33

In den meisten Fällen wird ein Beschluss von Amts wegen zugestellt. Kommt auf den Beschluss an.
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