Guten Morgen,
irgendwie ist heute nicht mein Tag und ich stehe aufm Schlauch
Ich will in einer Sache einen PFÜB beantragen. Schuldner verdienst 2.000 € netto - hat aber 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Geht das trotzdem? Ich seh bei der Tabelle nicht durch
Danke und LG
Pfändungsfreigrenzen
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- Tigerle
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Also bei 2.000,00 € netto und zwei Kindern ergibt sich trotzdem ein pfändbarer Betrag, selbst wenn seine Ehefrau auch noch hinzu gerechnet wird (also 3 unterhaltsberechtigte Personen) kommt immer noch ein pfändbarer Betrag raus.
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Schau mal hier, diese Tabelle ist eigentlich sehr übersichtlich
http://www.schuldnerberatung-diskret.de ... ngstabelle
Bei einem Netto-Einkommen von 2.000,00 bis 2009,99 € besteht ein pfändbarer Betrag von 137,02 Euro
http://www.schuldnerberatung-diskret.de ... ngstabelle
Bei einem Netto-Einkommen von 2.000,00 bis 2009,99 € besteht ein pfändbarer Betrag von 137,02 Euro
Wie es in den Wald hinruft, so schallt es heraus...
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- Forenfachkraft
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Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe