VAK-Voraussetzungen nach neuem Recht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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-lehmy-girl-
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#1

14.01.2014, 15:12

hallo ihr lieben,

ich habe in einer zwangsvollstreckungssache einen kombiauftrag gestellt. im auftrag haben wir der gütlichen einigung widersprochen und den HB gleich mit beantragt.
nur zur info: schuldner ist eine GmbH.

jetzt teilt der GV folgendes mit:

die zwangsvollstreckung wird vorläufig eingestellt.

der schuldner konnte nicht angetroffen werden.

der versuch vom xx.12.2013 wurde beim schuldner min. 2 wochen vorher schriftlich angekündigt.

die EV/VAK-voraussetzungen (§ 807 ZPO) nach dem neuen zwangsvollstreckungsrecht sind nicht erfüllt.


irgendwie steh ich grad auf der leitung. :oops: was soll bzw. muss ich jetzt machen?
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Anahid
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#2

14.01.2014, 15:25

Ruf den GV mal an. Vielleicht ein Tippfehler. Wenn der Schuldner trotz ausreichend vorheriger Ankündigung nicht angetroffen werden kann, liegen normal die Voraussetzungen für die VAK vor. Ich geh mal davon aus, dass der vielleicht das ganze sogar schon an das zuständige Gericht für den Erlass des HB weitergeleitet hat.
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#3

14.01.2014, 16:12

der GV hat mir aber die vollstreckungsunterlagen mit zurückgesandt. :roll:

hmm... also meinst du auch, dass die voraussetzungen für die VAK erfüllt sind?
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Frau Cindy
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#4

14.01.2014, 16:25

Ist es nicht aber so, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wenn der GV den Schuldner nicht antrifft? :kopfkratz Dann müsste doch auf einen Antrag nach 802 c ZPO umgestellt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#5

14.01.2014, 16:38

Das könnte der GV m. E. ja machen. War ja ein Kombiauftrag.
Ich hab mir jetzt vorgestellt, dass er den Schuldner zur Abgabe der VA lädt und wenn er nicht erscheint (wovon wohl auszugehen), dann einen HB beantragt.
Aber scheinbar sieht das der GV anders...
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#6

14.01.2014, 16:40

Wenn du aber die VA nach 807 ZPO beantragst, stellt der GV nicht alleine auf 802 c ZPO um. Dazu gibt es hier schon einen Thread. Das sollte im Auftrag dann vermerkt werden, dass die VA nach 802 c beantragt wird, soweit die Voraussetzungen für 807 nicht geschaffen werden können.
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Stephen Jay Gould
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#7

14.01.2014, 16:42

Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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