wir haben ein Anerkenntnisurteil von November letzten Jahres vorliegen, wonach der Schuldner zahlen muss. Da ich hier in der Kanzlei erst angefangen habe und ich mir die Akte nach einem Telefonat mit unserer Mandantschaft jetzt gezogen habe, musste ich feststellen, dass eine vollstreckbare Ausfertigung nicht vorliegt, da es, so wie es aussieht verabsäumt wurde. Über den KfA vom November wurde ebenfalls noch nicht entschieden. Ein Anruf bei Gericht ergab, dass der KfA dort vergessen, also noch nicht an die Gegenseite zugestellt wurde
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ja, ja...nach nun wieder zwei vergangenen Monaten ist nichts passiert. Ich habe wieder angerufen und es wurde mir wieder gesagt, dass keine Reaktion von Gegenseite. Ich habe nun darum gebeten, dass das Urteil mittels Zustellurkunde der Gegenseite zugestellt werden soll, damit wir endlich mal an unsere vollstreckbare Ausfertigung kommen.
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
Jetzt aber meine Frage:
Da ich dem Gericht nicht traue und befürchte, die Sache bleibt wieder liegen, kann ich selbst eine einfache Ausfertigung der Gegenseite/dem Prozessbevollmächtigten (?) über Gerichtsvollzieher zustellen, um dann eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen zu können?
Da unsere Mandantschaft verständlicher Weise nun langsam ungehalten wird, will ich die Sache bißl beschleunigen.
Wie würdet Ihr das machen?