Ist diese DS-Erklärung ausreichend?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bürowächterin
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#1

18.09.2013, 10:34

Es schreibt jemand aus dem Firmenkundenmanagementbereich einer Bank:

(...)

Der Schuldner ist eine natürliche Person. Auf die §§ 833a, 835, 850k,850l ZPO wird verwiesen.

Wir haben Ihre Pfändung auch für künftige Ansprüche vorgemerkt und werden zu gegebener
Zeit unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Es liegen vorrangige Pfändungen vor: Insgesamt XX.XXX,XX EUR.

Wir haben eigene vorrangige Forderungen. Wir machen gem. Ziff. 21 unserer AGB von unserem
AGB-Pfandrecht zur Sicherung eigener, gegenwärtiger und künftiger Forderungen Gebrauch.

Die betroffenen Konten sind für Verfügungen gesperrt.

wir bitten Sie, uns von einer Aufhebung der Pfändungsmaßnahme sofort zu unterrichten.

(...)


Ich bin absolut nicht geupdated, was ZV angeht, weil ich seit 10 Jahren alles anderes als das mache
und nun notgedrungen mich mit diesem Thema befassen muss!

Evtl. vorab:

Die Schuldnerin ist Inhaberin einer Einzelfirma. In einer vorherigen ZV-Sache konnte ich ohne weiteres
in das Konto pfänden und habe auch entsprechend eine Zahlung erhalten (btw: sofort, weil Schuldnerin
sofortige Freigabe erteilt hat).

Jetzt - ca. 4 - 6 Wochen später - bekomme ich nun in einer anderen Forderungssache obige 840er-Auskunft
und finde sie dürftig! Zudem ist es auffällig, weil deren "vorrangige Forderung" genau 70,00 € die hiesige
Forderung übersteigt - UND eben 4 - 6 Wochen vorher keine Rede von einer derartigen Forderung war!

Nun meine Fragen, die auch gleichzeitig meine Gedanken wiedergeben:

Wann wollen die denn auf die Angelegenheit zurückkommen?

Was sind denn diese vorrangigen Forderungen?!
Habt ihr einen Kredit vergeben und nunmehr irgendwelche Sicherheiten!?

Welche Konten sind es denn!?

Ich wäre den ZV-firmen Usern wirklich für Hilfe und Ratschläge sehr verbunden und danke
bereits im Vorfeld für eure Hilfe!



P.S.: Aufgrund heftiger Migräne weiß ich nicht, ob der Beitrag nachvollziehbar ist, aber
ich beantworte gerne Fragen! *lächel*
Spkie
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#2

18.09.2013, 11:27

die Erklärung ist m.E. total in Ordnung.
Sieht aus wie Sparkasse; die schreiben das fast immer so.
die werden sowieso auf den Fragen nicht antworten und berufen sich darauf, dass die Erklärung nach §840 abgegeben worden ist.
ich würde nun ZV weitermachen, weil die sich schon melden, wenn was ist
eigene Ansprüche sind in der Regel Kredite oder Dispo; aber wie gesagt, das wird dir die Bank nicht mitteilen
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#3

18.09.2013, 11:37

Spkie hat geschrieben:
eigene Ansprüche sind in der Regel Kredite oder Dispo; aber wie gesagt, das wird dir die Bank nicht mitteilen
vielen Dank!
:wink1


müsste sie nicht offenlegen, was genau (Kredit für wen genau - weil Einzelfirma)
und was die Sicherheiten dafür sind!?

Was ist mit Angabe von Konten?!

Und dann.....ich könnte doch theoretisch Kontoauszüge vorgelegt bekommen und aus ebendiesen
alles ersehen, oder!?
Wie komme ich an die Auszüge?!


Wie beschrieben......seit gut 10 Jahren nichts mit ZV am Hut :oops:
und wenn das so weitergeht, dann lauf ich Amok!
Zuletzt geändert von Bürowächterin am 18.09.2013, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Spkie
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#4

18.09.2013, 11:41

nein muss sich meines Wissens nicht....

manche Banken geben dir Konten an, andere nicht
es sind aber alles Konten gesperrt, egal ob Privatkonto, Darlehenskonto etc.


theoritisch ja; das kommt aber auf deinen Antrag darauf an
in dem Formular kannst du die Herausgabe durch den Schuldner verlangen nach §836
Pitt
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#5

18.09.2013, 11:41

Die Auskunftspflicht der Bank als Drittschuldnerin ergibt sich aus dem Inhalt des § 840 ZPO. Weitergehende Auskünfte können nur vom Schuldner selbst verlangt werden. Gleiches gilt für die Herausgabe von Kontoauszügen. Die wird i. d. R. im Wege einer Anordnung im PfÜB-Antrag mit aufgenommen.
samsara
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#6

18.09.2013, 11:53

Es liegen vorrangige Pfändungen vor: Insgesamt XX.XXX,XX EUR
Sind das die der Bank oder eines anderen Gläubigers?
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#7

18.09.2013, 12:20

ich muss gleich die vorigen drei Beiträge genauer lesen und
in die Akte sehen! Danke!


Jetzt noch so eine ganz tolle Frage: :pfeif

Der vorherige Pfüb wurde erlassen zu unserem AZ: Irgendwas aus 2006
Die hier beschriebene Sache läuft hier zu unserem AZ: Irgendwas aus 2011


Die Bank schreibt zu dem AZ aus 2006 und in dem Schreiben ist nur angegeben, von wann
der PFÜB ist und wann er zugestellt wurde......hat hier jemand auch so einen bösen Gedanken?!

:lol:
Ernie

#8

18.09.2013, 12:21

Habt Ihr zwei Pfübs ausgebracht?
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#9

18.09.2013, 13:59

Ernie hat geschrieben:Habt Ihr zwei Pfübs ausgebracht?
zwei verschiedene Pfübs zu zwei verschiedenen Angelegenheiten und
damit einhergehend zu zwei verschiedenen Aktenzeichen......bzw.
die 840er-Erklärung wie zuvor ist zu einem anderen Verfahren ergangen,
indem der Pfüb noch nicht beantragt ist

In der anderen Angelegenheit ist der Pfüb durchgegangen und die
Zahlung wie in dem Eröffnungsbeitrag sofort erfolgt
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#10

18.09.2013, 14:01

samsara hat geschrieben:
Es liegen vorrangige Pfändungen vor: Insgesamt XX.XXX,XX EUR
Sind das die der Bank oder eines anderen Gläubigers?
eben (auch) das kann ich nur aufgrund des Schreibens so interpretieren!

Dennoch fehlt es mir an einer klaren Aussage, oder?!

Pfändungen sind etwas anderes als Forderungen - für mich jedenfalls

:-|
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