Antrag Zwangsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Möni
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#1

06.09.2013, 13:01

Hallo!

Muss ich den Zwangsgeldantrag beim erstinstanzlichen Gericht beantragen oder beim Vollstreckungsgericht?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.09.2013, 13:02

Beim erstinstanzlichen Gericht
Grüße - sansibar
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#3

06.09.2013, 13:03

Steht in 887 bzw. 888 ZPO.
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Möni
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#4

06.09.2013, 14:04

:thx
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