Vorrangigkeit einer Pfändung nach § 52 i.V.m. % 51 II SGB I

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Irilein
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#1

27.08.2013, 12:35

Hallo, ich habe folgenden Fall: Ich habe in einen Pfüb mit Zusammenrechnung mehrerer Renten beantragt (in 2011). Das AG hat das auch alles beschlossen. Es liefen jetzt die Zahlungen bis vor einem Monat. Da hat dann der DS mitgeteilt, dass beim anderen DS ein "vorrangiges Verrechnungsersuchen" vorliege und die Zahlungen daher bis zur Tilgung dieses Ersuchens erstmal eingestellt würden. Ich habe dann nachgefragt, was das denn für ein Ersuchen sei und mir wurde dann mitgeteilt, dass es von BARMER GEK sei und die stützen sich auf § 52 i. V. m. § 51 Abs. 2 SGB I. Habe da jetzt nachgelesen und ja, die dürfen das wohl. Aber meine Frage ist jetzt, ob das denn auch vorrangig, wie z. B. Unterhalt, ist. Da konnte ich jetzt auf die Schnelle nix finden. Vielleicht hat das ja schonmal jemand gehabt und ich kann mir lange Suchen ersparen.

:thx :frust
Geiselmann
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#2

27.08.2013, 18:03

Hallo,

das Aufrechnungsersuchen ist nicht vorrangig. (Unterhalt ist auch nicht vorrangig).

Wie beim Unterhalt dürfen die Leistungsträger aber tiefer in das Schuldnbervermögen vollstrecken.
Hier bis zur Hälfte der Sozialleistung.

S. Geiselmann
Irilein
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#3

28.08.2013, 15:28

Ok, danke. Der DS will jetzt die Zahlung bis zur Tilgung des vorrangigen Ersuchens einstellen und nach Tilgung wieder aufnehmen. Ist das denn dann so korrekt? Und ich dachte, UH sei vorrangig? Ist das nicht so? :oops:
Ernie

#4

28.08.2013, 15:45

Irilein hat geschrieben:Und ich dachte, UH sei vorrangig? Ist das nicht so?
Nein.
Geiselmann
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#5

28.08.2013, 17:37

1. Wenn das Ersuchen vor Zustellung PfüB war, ist es in Ordnung denke ich.
2. Hinsichtlich PfüB Unterhalt und PfüB 850c ZPO gilt, dass sich der Rang ausschließlich nacch dem Zustellungszeitpunkt richtet, § 829 Abs. 3 ZPO.
Mit einem Unterhaltsanspruch darf über § 850d ZPO aber tiefer in das Arbeitseinkommen vollstreckt werden.

S. Geiselmann
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#6

29.08.2013, 10:34

:thx
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