Auskunftanspruch des Schuldners bei Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#1

16.08.2013, 10:33

Hallo,
wir haben einen Fall und vertreten die Schuldnerin.
Dort liegen jetzt zwei Pfändungen vor und nur eine konnte bislang geklärt werden.
Bei der anderen tappen wir alle im Dunkeln. Die Bank hat nun unserer Mandantin mitgeteilt, dass
sie keine Auskunft zu den Pfändungen gibt.

Hat jemand von Euch einen Vorschlag wie ich die Bank dazu bringen kann, dass wir die Auskunft von dort erhalten?

Beim Gläubiger selbst brauchen wir es nicht zu versuchen; der wird das alles enorm verzögern.

:thx schon einmal im Voraus.
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#2

16.08.2013, 11:40

Die Schuldnerin muss doch zu den Pfändungen auch eine Zustellung vom GV erhalten. Ergibt sich daraus nix?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#3

16.08.2013, 11:42

naja das ist das Problem...
sie hatte ja angeblich schon kein Urteil sowie die KFBs erhalten.
Nach ihrer Aussage hat sie nichts bekommen...(wobei ich denke die hat sie irgendwo hingeschmissen und findet sie nun nicht mehr)
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3296
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

16.08.2013, 13:27

Dann fragst Du am Besten beim Vollstreckungsgericht nach.
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#5

19.08.2013, 11:35

uns ist aber nur ein AZ bekannt.
Das andere wiederum nicht; kann man nicht irgendwie die Auskunft doch von der Bank erhalten?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3296
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

19.08.2013, 12:29

Meines Erachtens gibt es keinen weitergehenden Auskunftsanspruch ggü. der Bank als Drittschuldnerin, als den in § 840 ZPO enthaltenen. Hinzu kommt, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, beim Vollstreckungsgericht nachzufragen, welche Gläubiger gegen ihn vollstrecken, wenn er selbst den Überblick verloren hat. Hierzu benötigt er nicht einmal sämtliche Aktenzeichen.
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#7

19.08.2013, 13:15

:thx
Antworten