ZV unvertretbare Handlung und Geldforderung gleichzeitig

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jennifer88
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#1

07.08.2013, 15:42

Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verwirrt. Ich habe einen Titel vom Arbeitsgericht in dem festgesetzt wurde, dass der Beklagte die Abfindung zahlen soll und dass der Beklagte ein Zeugnis ausstellen soll. Jetzt stellen sich folgende Fragen:

Die ZV Abfindung muss ich beim AG beantragen und die ZV Zeugnis (=unvertretbare Handlung) müsste ich beim ArbG beantragen.

1. Muss ich dem Mandanten jetzt mitteilen, dass er aussuchen möchte, was er zuerst haben will. Ich habe ja nur einen Titel über die beiden Sachen.

2. Kann ich eine Zweitschrift beantragen?

3. Gem. der neuen ZV-Regelungen hatte ich auch mitbekommen (meine ich zumindest :? ), dass man teilweise keine Originale mehr einreichen muss. Stimmt das?

LG Jennifer88
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Liesel
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#2

07.08.2013, 15:45

Ich würde zuerst die Abfindung vollstrecken. :pfeif

Meinst du die vollstreckbare Ausfertigung des Titels? Klar muß die bei der ZV eingereicht werden.
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#3

07.08.2013, 15:48

3. Gem. der neuen ZV-Regelungen hatte ich auch mitbekommen (meine ich zumindest :? ), dass man teilweise keine Originale mehr einreichen muss. Stimmt das?
Nicht für die Art von Titel, die Du hast, siehe § 829 a ZPO.
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Jennifer88
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#4

07.08.2013, 15:57

Ok danke Euch beiden für die schnelle Antwort. Dann holen wir uns mal die Abfindung. :D
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