schon wieder ein Ärgernis wegen der neuen Pfüb-Formulare. Ich habe zwar bei der Unterhaltspfändung im Pfüb-Vordruck angekreuzt, dass PKH beantragt wird. Allerdings habe ich vergessen, dazu zu schreiben, dass ein RA beigeordnet werden soll. Es ist ja auch kein Platz dafür in dem neuen Vordruck. Die PKH wurde bewilligt, der Pfüb erlassen. Jetzt habe ich mit der Staatskasse abgerechnet, da schreibt die Rechtspflegerin, sie betrachtet die Abrechnung als gegenstandslos, im PKH-Beschluss sei keine Beiordnung ersichtlich (womit sie Recht hat, es steht nicht drin, weil nicht ausdrücklich beantragt). Was kann ich jetzt tun, damit wir noch eine Beiordnung des Rechtsanwalts bekommen? Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss oder beantragen, den Beschluss bezüglich der Beiordnung zu ergänzen und um einen rechtsmittelfähigen Beschluss bitten? Es geht hier schließlich um Unterhalt für drei Minderjährige Kinder. In der Regel gibt es ja PKH dafür, wenn man es auch beantragt und begründet, aber hier hab ich es schlichtweg vergessen, weil im Formular halt nur das Kreuz an der entsprechenden Stelle zu machen ist und von einer Beiordnung nichts dabei steht. Hätte ich es beantragt und es wär abgelehnt worden, könnte ich einfach sof. Beschwerde einlegen, aber was mache ich in diesem Fall?
Hat jemand einen Vorschlag?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)