Liebe Forenos,
ich weiß zwar, dass die Pfändung durch die Zustellung an den DS bewirkt ist, aber irgendwelche Auswirkungen müsste es doch haben, wenn eine Zustellung an den Schuldner gar nicht erfolgt, oder? Ihm ist ja dann die Möglichkeit genommen, sich zu der Pfändung zu verhalten. Kann mir jemand weiterhelfen?
PfÜB nicht an Schuldner zugestellt
- schneewittchen1984
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Er hätte einfach auf den Titel zahlen können um die Pfändung zu vermeiden.sansibar hat geschrieben:Ihm ist ja dann die Möglichkeit genommen, sich zu der Pfändung zu verhalten.
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wie schneewittchen
wir haben das oft, dass PfÜBs den Schuldnern nicht zugestellt werden konnten - total egal
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Liebe Grüße
Bärchi
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Aber wenn dann die Pfändung nicht o.k. ist, wie ist es dann mit dem rechtlichen Gehör des Schuldners? Ich würde euch ja beipflichten, wenn wir gepfändet hätten, aber wir vertreten den Schuldner, und der PfÜB ist offenbar nicht korrekt
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs wird beim PfüB über § 834 ZPO durchbrochen.
Da der Schuldner gegen den PfüB mit unbefristeter Erinnerung vorgeht, § 766 ZPO, muss keine Frist in Gang gesetzt werden.
Die Zustellung ist nicht notwendig.
S. Geiselmann
Da der Schuldner gegen den PfüB mit unbefristeter Erinnerung vorgeht, § 766 ZPO, muss keine Frist in Gang gesetzt werden.
Die Zustellung ist nicht notwendig.
S. Geiselmann