Taschegldpfändung - wie richtig formulieren??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Isabel25
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#1

17.07.2013, 11:23

Hallo,

ich habe hier einen Schuldner, der angibt Selbstständig zu sein aber keine Aufträge hat und nur von seinen Eltern ein wöchentliches Taschengeld in Höhe von 30,00 EUR erhält (was er im übrigen schon bei den letzten Vermögensverzeichnissen angegeben hat).

Allerdings glaube ich ihm da nicht so recht und durch den Gerichtsvollzieher ist auch nichts raus zu bekommen. Auch habe ich dies bereits bei dem Zwangsvollstreckungsauftrag mitbeantrag aber es wurde einfach nicht beachtet und eine Stellungnahme durch den GV gab es auch nicht.

Von daher will ich jetzt eine Taschengeldpfändung vornehmen lassen. Im Abschnitt G (Sonstiges) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses würde ich nun folgendes anbringen:

"Gepfändet und an die Gläubigerin überwiesen wird der angebliche Anspruch des Schuldners als Zahlung eines Taschengelds als Teil des gesetzlichen Anspruchs zum Leben gegen dessen Eltern, XY."

Oder habt Ihr bessere Vorschläge bzw. was kann ich noch tun, um herauszufinden, ob der Schuldner Geld, als Selbstständiger hat?

Vielen Dank schon mal.
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Tigerle
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#2

17.07.2013, 11:32

Wie alt ist denn der Schuldner. Ich bin fast der Meinung, dass vermutlich kein rechtlicher Anspruch auf Taschengeld besteht, so dass es schwierig wird dies zu pfänden.

Das mit der Taschengeldpfändung kenne ich nur im Zusammenhang von Epepartnern
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Isabel25
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#3

17.07.2013, 11:43

Der Schuldner ist Anfang 30 aber es kann mir keiner erzählen, dass er selbstständig ist und nie Aufträge hat.

Die Taschengeldpfändung habe ich im Internet auch nur in dem Zusammenhang von Ehepartner gefunden. Daher habe ich den Text irgendwie umformuliert.
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Tigerle
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#4

17.07.2013, 11:46

was hat er denn angegeben, was er selbständig macht, kannst denn darüber mehr rausfinden?
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Isabel25
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#5

17.07.2013, 11:51

er ist Tischler und besitzt wohl auch nur das notwendigste Werkezug, ein Fahrzeug besitzt er auch nicht, angeblich nur ein Fahrrad mit Anhänger
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kaffeefreund
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#6

17.07.2013, 11:52

Und zusätzlich immer schön die Pfändungsfreigrenzen im Hinterkopf behalten, denn so über den Daumen gepeilt ist eh nichts pfändbar, was darunter liegt. Und 30 EUR liegen deutlich drunter, wenn der Kandidat kein anderes Einkommen hat. ;-)
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Toniontour
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#7

18.07.2013, 13:11

Wohnt er auch noch bei seinen Eltern? Dann "versehentlich" mal die Eltern anschreiben, das wirkt oft wunder, wenn die mitkriegen, was Sohnemann so treibt ;-)

Wenn Forderung hoch genug ist, kannst Du eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt machen, ob Fahrzeuge auf ihn zugelassen sind.
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