kann ich vollstrecken oder muss der gegner nochmals ...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

01.07.2013, 13:09

aufgefordert werden?

gemäß dem vergleich schuldet der gg 600,- in drei raten. er hat nach unserem erinnerungsschreiben die erste rate angeweisen. rate nr. 2 und 3 fehlen. muss ich, bevor ich die zv beantrage, ihn nochmal zur zahlung der beiden letzten raten auffordern? er befindet sich ja längst in verzug....


vielen dank
Jupp03/11

#2

01.07.2013, 13:33

Was steht denn insoweit im Vergleich? Verfallklausel?
Jacare
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#3

01.07.2013, 13:43

da steht nichts drüber drin.. nur das er die erste rate am .... schuldet und die zweite am ....
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Di
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#4

01.07.2013, 14:26

dann kannst du meiner Meinung nach sofort vollstrecken!
Liebe Grüße
Diana :wink1
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lucy1510
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#5

09.07.2013, 13:40

Vielleicht blöde Frage, aber der Vergleich ist zugestellt, ja?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Mietzemau
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#6

09.07.2013, 14:00

Lucy, gibt doch kene blöden Fragen (obwohl ich das auch manchmal meine :mrgreen: )

Solang du die Vollstreckungsklausel hast und der Vergleich zugestellt wurde kannst du loslegen. Wenn die Zahlungen so wie du geschrieben hast, festgelegt sind, kommt er in Verzug bei Nichteinhaltung. Interessant für dich wäre jetzt noch, ob bei Eintritt des Verzuges eine Verzinsung im Vergleich mit festgehalten wurde.
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