Zwangsgeld wegen Zutritt zur Wohnung bei Räumungstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

29.05.2013, 10:20

Hallo

ich brauch Hilfe in einer ZV-Sache, die man nicht so oft hat.

Gegen unseren Mandanten erging in II.Instanz vor dem LG ein Räumungstitel:
I. Beklagter muss das Haus im 1. OG räumen
II. Beklagter ist berechtigt, sein Eigentum aus dem 1. OG des Hauses zu entnehmen

Jetzt haben sich die Parteien für gestern auf einen Räumungstermin geeinigt. Der Kläger hat unseren Mandanten aber dann nicht rein gelassen (wohnt im selben Haus im EG), mit der Begründung, die festgesetzten Kosten aus dem KFB sind nicht bezahlt und solang diese nicht bezahlt sind, wird der Zutritt verweigert.

Ich soll jetzt den Anspruch unseres Mandanten durchsetzen.

Spontan hab ich an einen Zwangsgeldantrag gedacht. Allerdings bin ich mir nicht sicher, müsste ich den beim Gericht der I. oder II. Instanz stellen? Dann ist die Frage, ob das eine unvertretbare Handlung ist. Es steht ja nirgends "der Kläger ist verpflichtet, dem Beklagten Zutritt zugewähren", sondern nur "der Beklagte ist berechtigt...". Macht ein Zwangsgeldantrag dann überhaut Sinn? Angenommen, ich bekomm den Antrag durch, muss ich dann den GVZ beauftragen, mit unserem Mdt zusammen die Wohnung durch einen Schlosser öffnen zu lassen, wenn die Klägerin nicht auf macht?!?!

Bitte um Hilfe!
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