ich hoffe, ihr könnt mir mal wieder helfen
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Folgender Sachverhalt:
Wir haben für unseren Mandanten MB beantragt und VB. Antragsgemäß erhalten.
Jetzt hat unser Mandant ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass gegen den Antragsgegner ein Beschlagnahmebeschluss vorliegt zur Sicherung der Forderungen gegen den Antragsgegner. (das Konto bzw. das Guthaben wurden beschlagnahmt)
Ist bei einem PfÜB jetzt die Bank bei der das Konto ist oder die Staatsanwaltschaft mein DS??? Den zuständigen GVZ erreiche ich erst nächsten Dienstag. In der Sache besteht aber das Prioritätsprinzip. Wer zuerst kommt mahlt auch zuerst.... also, weiß bitte jemand Bescheid und kann mir helfen??!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Schönes WE,
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)