Hallo!
In einer Familiensache wurde gegen den KfB Beschwerde beim OLG eingelegt. Beschwerde wurde zurückgewiesen, Kosten Gegner.
Welche Gebühr kann ich nun abrechnen, nach VV 3200 da Familiensache oder nach VV 3500? Ich bin nicht sicher, ob eine Beschwerde gegen den KFB in Familiensachen auch über VV 3200 abgerechnet werden kann. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank schonmal.
Andrea
Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren gegen KfB
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Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b regelt, wann du in Familiensachen die Nr. 3200 VV RVG abrechnen kannst, eine ganz normale Beschwerde gegen einen KFB gehört da nicht dazu.
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Danke